Wem in einem Testament durch Vermächtnis eine Immobilie zugewandt worden ist, der hat mit Eintritt des Erbfalls einen sofortigen Anspruch auf Übertragung des Grundstücks, also Zustimmung zur Auflassung. Es ist dabei nicht erforderlich, dass zunächst der Erbe als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, bevor dieser das Grundstück dann auf den Vermächtnisnehmer übertragen kann. Ganz im Gegenteil. …weiterlesen
OLG München: Pflichtteilsklausel in Kombination mit Anordnung der Gleichbehandlung gemeinsamer Kinder kann wechselbezügliche Anordnung der gemeinsamen Schlusserbeneinsetzung sein
Wer seine Kinder liebt und in der glücklichen Lage ist diesen etwas zu hinterlassen, sollte ein Testament verfassen, das so ausgestaltet ist, dass kein Streit zwischen den Kindern nach dem Tod eines oder beider Elternteile entstehen kann. Ein oft nicht bedachter Streitpunkt kann dann entstehen, wenn beim sog. Ehegattentestament der überlebende Ehegatte ein unbeschränktes Verfügungsrecht …weiterlesen
Verpflichtung zur Errichtung eines Testaments im Rahmen eines Prozessvergleichs ist unwirksam
In § 2302 BGB ist die Unbeschränkbarkeit der Testierfreiheit geregelt. Dort heißt es: „Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, ist nichtig.“ Trotz des eindeutigen Gesetzeswortlauts kommt es immer wieder vor, dass dies bei Abschluss von Prozessvergleichen, sowohl von Rechtsanwälten, aber …weiterlesen
OLG München: Recht auf Annahme der Erbschaft ist höchstpersönlicher Natur und damit nicht pfändbar
Nicht nur Schuldner sind erfindungsreich, wenn es darum geht sich ihren Zahlungsverpflichtungen zu entziehen. Manchmal sind auch Gläubiger recht erfinderisch, wenn es darum geht eine Möglichkeit zu finden titulierte Ansprüche zwangsweise durchzusetzen. So hatte eine Gläubigerin gegen eine Schuldnerin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht erwirkt, in dem die Rechte der Schuldnerin auf Annahme und …weiterlesen
BGH: Kündigung eines Darlehens als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung im Sinne von § 2038 Abs. 1 S. 2 erster Halbsatz BGB
Gerade die Beendigung von Vertragsverhältnissen führt bei Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft immer wieder zu Streit darüber, ob die Stimmenmehrheit hierfür ausreichend ist. Nachdem dies für die Kündigung eines Mietverhältnisses vom BGH bereits seit längerem für rechtmäßig angesehen worden ist, hat dieser mit Beschluss vom 03.12.2014 (IV ZR 22/14) diese Grundsätze auch auf die Kündigung eines …weiterlesen
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