Ehegatten machen häufig von der Möglichkeit Gebrauch, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zu errichten. Was dabei oft nicht bedacht wird, ist die sog. korrespektive Wirkung, also die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen. Dies bedeutet, dass wechselbezügliche Verfügungen nach dem Ableben des Erstversterbenden regelrecht „in Stein gemeißelt“ sind und nicht mehr einseitig abgeändert werden können. Jedenfalls dann nicht, wenn eine solche …weiterlesen
Auch, wer mehr als 25 Jahre keinen Kontakt mit seiner Familie hatte und verschollen ist, kann nicht ohne weiteres für tot erklärt werden
Aus den Augen aus dem Sinn, lautet eine Redensart. Gemeint ist damit, dass man denjenigen, den man nicht mehr sieht, vergisst. Dass diese Redensart auch rechtliche Relevanz haben kann, zeigt ein Fall, der nunmehr vom Schleswig-Holsteinischen OLG mit Beschluss vom 12.11.2014 (2 W 56/14) letztinstanzlich entschieden wurde. Dort wollte eine Frau ihren Bruder, der 1984 …weiterlesen
Achtzigjähriger Demenzkranker, der seit mehreren Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden
Ohne Leiche gibt es einerseits regelmäßig keinen Erbfall, ohne Leiche erlischt aber andererseits auch nicht die Rentenzahlungspflicht. Abhilfe schafft in beiden Fällen den Verschollenen im Rahmen eines gerichtlichen Aufgebotsverfahrens für tot erklären zu lassen.weiterlesen
BGH: Zur Beweislastverteilung bei Rückforderungsansprüchen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge
Eltern übertragen oft noch zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögenswerte auf ihre Kinder, sei es um die Übertragung des Nachlasses steuerlich zu optimieren oder aber einfach den Kindern noch zu Lebzeiten Vermögensvorteile zukommen zu lassen. Verschlechtert sich das Verhältnis, dann kann es manchmal sogar vorkommen, dass Streit darüber entsteht, ob überhaupt eine Schenkung …weiterlesen
Doppelter Erbverzicht: Auf die Formulierung kommt es an
Wird der Erblasser von mehreren Personen beerbt, dann entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Diese ist nicht auf Dauer angelegt, sondern muss auseinandergesetzt werden. Solche Erbengemeinschaften entstehen beispielsweise regelmäßig dann, wenn bei Ehegatten kein Testament, dafür aber Kinder vorhanden sind. Der überlebende Ehegatte und die Kinder bilden dann eine Erbengemeinschaft. Eine formelle Möglichkeit der Auseinandersetzung ist beispielsweise …weiterlesen
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