Für viele Ehepaare ist es selbstverständlich gemeinsam zu wirtschaften, ein gemeinschaftliches Oder-Konto zu haben und Vermögen miteinander zu teilen. Ungeachtet damit einhergehender familienrechtlicher Probleme im Falle einer Trennung mag dies für das Durchschnittsehepaar noch verträglich sein. Für vermögende Ehegatten birgt aber ein gemeinsames Oder-Konto ungeahnte Gefahren.weiterlesen
Nachweis einer testamentarischen Alleinerbenstellung bei verwirkter Pflichtteilsstrafklausel durch Miterben
Um den überlebenden Ehegatten vor Pflichtteilsansprüchen der Nacherben zu schützen, wird in Berliner Testamenten oftmals eine Klausel verwendet, wonach derjenige Miterbe, der bereits beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil verlangt auch beim zweiten Erbfall lediglich einen Anspruch auf seinen Pflichtteil haben soll (sog. Pflichtteilsstrafklausel). Die Erbenstellung steht also unter der auflösenden Bedingung der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. …weiterlesen
Grds. keine Erbeinsetzung der Ehefrau durch die Bezeichnung eines Einzeltestaments als „Berliner Testament“
Unter einem Berliner Testament versteht man für gewöhnlich ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem beim Tod des Erstversterbenden dieser vom überlebenden Ehegatten beerbt wird und im zweiten Erbfall näher bezeichnete Personen, meist gemeinsame Kinder, Erben werden sollen. Unterschiedlichste Modifikationen und Spielarten mit Vor- und Nacherbschaft, Voll- und Schlusserbschaft, Sanktionsklauseln und Wiederverheiratungsklauseln sind möglich.weiterlesen
Letztwillige Zuwendung eines Wohnrechts an Familienwohnung an länger lebenden Ehegatten ist erbschaftsteuerrechtlich nicht privilegiert
Gehört das Familienheim einem Ehegatten oder beiden Ehegatten gemeinschaftlich, dann werden zu Übertragung des Nachlasses oft Konstruktionen gewählt, wonach bereits beim Eintritt des ersten Erbfalls die Immobile oder Immobilienhälfte des Erstversterbenden auf das oder die Kinder im Wege eines Vermächtnisses oder Vorausvermächtnisses übergehen soll, während dem länger lebenden Ehegatten zur Absicherung lediglich ein dingliches Wohnrecht eingeräumt wird. Eine …weiterlesen
OLG München: Zur Auslegung des Begriffs „Sparguthaben“ in einem Testament
Werden bei der Erstellung eines Testaments Regelungen und Begriffe verwendet, die nicht eindeutig sind, entsteht meist Streit. In derartigen Fällen ermitteln dann die mit dem Rechtsstreit befassten Gerichte im Wege der Auslegung was der Erblasser tatsächlich gemeint haben könnte. In einem nunmehr vom Oberlandesgericht München (OLG München, Urteil vom 14.05.2014, 7 U 2983/13) letztinstanzlich entschieden Fall, …weiterlesen
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