Wer behauptet eine Schuld bereits beglichen zu haben, ist dafür beweisbelastet. In derartigen Fällen wird bei Rechtsstreitigkeiten oftmals eine „Quittung“ vorgelegt, in der der Gläubiger den Empfang des Geldes quittiert haben soll. Besondere Probleme tauchen regelmäßig dann auf, wenn im Erbrecht der Darlehensgeber bereits verstorben ist und eine der Parteien, die Echtheit der Quittung und die …weiterlesen
Überlebender Ehegatte darf Vermögensgegenstand entgegen gemeinschaftlichen Testats verschenken
Ehegatten regeln oft ihren Nachlass in einem gemeinschaftlichen Testament. Bei wechselbezüglichen Verfügungen tritt mit dem Ableben des Erstversterbenden eine Bindungswirkung für den überlebenden Ehegatten ein. Dieser kann dann nicht mehr anders durch Verfügung von Todes wegen (wirksam) testieren. Da das deutsche Erbrecht grundsätzlich die Zuwendung von einzelnen Gegenständen nicht kennt, sondern dem Prinzip der so …weiterlesen
Behauptung einer bestehenden Demenz genügt nicht, um von Amts wegen Aufklärungsmaßnahmen zur Feststellung der Testierunfähigkeit zu veranlassen
Demenz ist ein gesellschaftliches Problem, das immer stärker das Erbrecht beeinflussen wird. Nach statistischen Erhebungen ist bereits jeder zehnte Sechzigjährige dement; bei den über 90-jährigen soll es bereits jeder Dritte sein. Testiert also ein älterer Erblasser zum Nachteil seiner engsten Verwandten, dann meinen diese oft, das lag nur daran, dass der Erblasser dement und damit …weiterlesen
Vorläufige Aussetzung von Erbschaftssteuerbescheiden beantragen?
Der BFH hat mit Beschluss vom 21.11.2013 (II B 46/13) zu dem ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetz entschieden, dass die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids wegen des beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Normenkontrollverfahrens (1 BvL 21/12) auf Antrag des Steuerpflichtigen auszusetzen oder aufzuheben ist, wenn ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht. Ein berechtigtes Interesse …weiterlesen
Erbe kann Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer des Erblassers beanspruchen
Der Erbe tritt im Wege der sog. Universalsukzession an die Stelle des Erblassers, übernimmt also sämtliche Aktiva und Passiva des Verstorbenen. Deshalb kann dem Erben auch eine Menge Ungemach drohen, wenn der Erblasser zwar grundsätzlich vermögend war, trotzdem aber Steuerschulden vorhanden sind. Er haftet nämlich nicht nur für nicht abgeführte Einkommensteuern, sondern auch für Kirchensteuern.weiterlesen
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