Eine Scheidung hat nicht automatisch zur Folge, dass ein während der Ehe errichtetes gemeinschaftliches Ehegattentestament, in dem die Ehegatten sich wechselseitig zu Erben eingesetzt haben, unwirksam wird. Etwas anderes gilt nur dann, wenn bereits im Testament geregelt ist, dass dieses für den Fall der Scheidung keine Gültigkeit mehr haben soll. Wurde eine solche Regelung nicht aufgenommen, …weiterlesen
BGH: Exhumierung ist auch zum Zwecke der Feststellung des Erbrechts zulässig
Kinder, die ein Elternteil, meistens den Vater, nicht kennen, sind oft ein Leben lang auf der Suche nach ihm. Was aber ist, wenn der Vater zwar gefunden, zu diesem Zeitpunkt aber schon verstorben und beerdigt ist und zudem nicht unvermögend war, sodass eine Feststellung der Vaterschaft zugleich mit einem finanziellen Interesse einhergeht. Der BGH hat …weiterlesen
Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) auf zukünftige Vermögensübertragungen durch Schenkung
Am 17. Dezember 2014 hatten wir bereits an dieser Stelle davon berichtet, dass am gleichen Tag das Bundesverfassungsgericht die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer gekippt hat. Trotz der festgestellten Verfassungswidrigkeit darf das geltende Recht bis zum 30. Juni 2016 zunächst weiter angewendet werden. Bis dahin muss der Gesetzgeber eine neue Regelung schaffen. Gegenüber den …weiterlesen
Bundesverfassungsgericht kippt Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftssteuer
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 150 – 200 Mrd. € an Vermögen vererbt. Um einen sozialen Ausgleich zu schaffen und zu verhindern, dass sich Vermögen in der Hand von Wenigen bilden, die nicht dafür gearbeitet haben, wird Erbschaftsteuer erhoben. Das Grundgesetz schreibt insoweit den Gesetzgeber als Richtline vor, dass „Eigentum verpflichtet“. Wenn es darum geht …weiterlesen
Eine Regelung in einem Ehegattentestament, die dem überlebenden Ehegatten lediglich die Befugnis einräumt, unter Lebenden zu verfügen, schließt eine weitere Verfügung von Todes wegen regelmäßig aus
Ehegatten machen häufig von der Möglichkeit Gebrauch, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zu errichten. Was dabei oft nicht bedacht wird, ist die sog. korrespektive Wirkung, also die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen. Dies bedeutet, dass wechselbezügliche Verfügungen nach dem Ableben des Erstversterbenden regelrecht „in Stein gemeißelt“ sind und nicht mehr einseitig abgeändert werden können. Jedenfalls dann nicht, wenn eine solche …weiterlesen
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