Aus den Augen aus dem Sinn, lautet eine Redensart. Gemeint ist damit, dass man denjenigen, den man nicht mehr sieht, vergisst. Dass diese Redensart auch rechtliche Relevanz haben kann, zeigt ein Fall, der nunmehr vom Schleswig-Holsteinischen OLG mit Beschluss vom 12.11.2014 (2 W 56/14) letztinstanzlich entschieden wurde. Dort wollte eine Frau ihren Bruder, der 1984 …weiterlesen
Achtzigjähriger Demenzkranker, der seit mehreren Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden
Ohne Leiche gibt es einerseits regelmäßig keinen Erbfall, ohne Leiche erlischt aber andererseits auch nicht die Rentenzahlungspflicht. Abhilfe schafft in beiden Fällen den Verschollenen im Rahmen eines gerichtlichen Aufgebotsverfahrens für tot erklären zu lassen.weiterlesen
BGH: Zur Beweislastverteilung bei Rückforderungsansprüchen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge
Eltern übertragen oft noch zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögenswerte auf ihre Kinder, sei es um die Übertragung des Nachlasses steuerlich zu optimieren oder aber einfach den Kindern noch zu Lebzeiten Vermögensvorteile zukommen zu lassen. Verschlechtert sich das Verhältnis, dann kann es manchmal sogar vorkommen, dass Streit darüber entsteht, ob überhaupt eine Schenkung …weiterlesen
Doppelter Erbverzicht: Auf die Formulierung kommt es an
Wird der Erblasser von mehreren Personen beerbt, dann entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Diese ist nicht auf Dauer angelegt, sondern muss auseinandergesetzt werden. Solche Erbengemeinschaften entstehen beispielsweise regelmäßig dann, wenn bei Ehegatten kein Testament, dafür aber Kinder vorhanden sind. Der überlebende Ehegatte und die Kinder bilden dann eine Erbengemeinschaft. Eine formelle Möglichkeit der Auseinandersetzung ist beispielsweise …weiterlesen
Vorsicht Steuerfalle beim Oder-Konto von (vermögenden) Ehegatten
Für viele Ehepaare ist es selbstverständlich gemeinsam zu wirtschaften, ein gemeinschaftliches Oder-Konto zu haben und Vermögen miteinander zu teilen. Ungeachtet damit einhergehender familienrechtlicher Probleme im Falle einer Trennung mag dies für das Durchschnittsehepaar noch verträglich sein. Für vermögende Ehegatten birgt aber ein gemeinsames Oder-Konto ungeahnte Gefahren.weiterlesen
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