Nach siebeneinhalbstündigem Verhandlungsmarathon haben wir am vergangenen Mittwoch einen fast vierjährigen Rechtsstreit zwischen 2 Schwestern vergleichsweise beendet, der sich nach dem Tod des Vaters im Jahr 2009 entzündet hatte. Ausgangspunkt war ein gut gemeintes, aber juristisch schlecht gemachtes Testament, das der Vater – Bereichsvorstand eines DAX Konzerns – von einer Münchner Wirtschaftskanzlei hat entwerfen lassen, …weiterlesen
Steuerschlupfloch für „Cash-GmbHs“ geschlossen
Mit dem aktuell beschlossenen Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die erbschaftsteuerliche Befreiungsmöglichkeit bei der Übertragung von GmbH-Anteilen abgeschafft, wenn das Gesellschaftsvermögen zu mehr als 20 % aus Barvermögen, Bankguthaben oder (Geld-)Forderungen besteht. Dies gilt erstmals für Erwerbsvorgänge, für die die Steuer nach dem 06.06.2013 entsteht. Rechtsanwalt Graf ist Kooperationsmitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). …weiterlesen
Erbschaftsteuer: Geschwister keine „Lebenspartner“
Nach derzeitigem Recht sind Geschwister als Erben der Steuerklasse II zuzuordnen. Wie der BFH mit Urteil vom 24.04.2013 (II R 65/11) entschieden hat, ist diese Einordnung nicht zu beanstanden. Nach Auffassung des Gerichts besteht bei Geschwistern kein Anspruch auf eine Gleichbehandlung mit Ehegatten oder Lebenspartnern (Steuerklasse I), auch wenn die Erben (Geschwister) mit dem Bruder …weiterlesen
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist verfassungsgemäß
Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.04.2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 18.03.2013 – 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11) entschieden. Der Gesetzgeber hatte sich entschieden, die vollständige erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder auf Erbfälle ab dem 29.05.2009 zu beschränken. …weiterlesen
Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament führt auch dann zur Enterbung, wenn nicht das Kind, sondern der Sozialhilfeträger bei Eintritt des ersten Erbfalls den Pflichtteil verlangt
Im sog. Berliner Testament setzen sich regelmäßig Ehegatten wechselseitig zu Erben ein und bestimmen ihre Kinder als Schlusserben. Eine solche Regelung bedeutet, dass die Kinder bei Eintritt des ersten Erbfalls enterbt sind und damit Pflichtteilsansprüche gegen den überlebenden Ehegatten geltend machen könnten. Um dies zu verhindern, wird oft eine sog. Pflichtteilsstrafklausel verwendet, also eine Klausel …weiterlesen
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