In den AGB vieler Sparkassen und Banken sind Regelungen enthalten, wonach der Erbe sein Erbrecht stets durch Vorlage des Erbscheins nachzuweisen hätte. Derartige Klauseln verstoßen jedoch gegen § 307 BGB, weil sie Privatkunden unangemessen benachteiligen, wie nunmehr der BGH in seinem Urteil vom 08.10.2013 (XI ZR 401/12) festgestellt hat. Der Erbe ist von Rechts wegen nämlich …weiterlesen
Testament nicht mehr auffindbar! Was dann?
In der erbrechtlichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass nach dem Tod des Erblassers das von diesem verfasste handschriftliche Testament nicht mehr auffindbar ist. In diesen Fällen kann grundsätzlich das Erbrecht nicht durch Zeugenbeweis nachgewiesen werden, es sei denn, es liegt zumindest eine Kopie des Testaments zusätzlich vor (OLG Naumburg, Urteil vom 26.07.2013, 2 …weiterlesen
Grundbuchberichtigung auch ohne Erbschein?
Befindet sich im Nachlass ein Grundstück, dann geht mit Eintritt des Erbfalls das Eigentum daran auf den oder die Erben über. Dieser erbrechtliche Automatismus wird nach außen durch eine entsprechende Berichtigung des Grundbuchs dokumentiert, die seitens der Erben beantragt werden muss. Für gewöhnlich verlangt das Grundbuchamt dafür einen Erbschein, also eine (kostenpflichtige) Bescheinigung des Nachlassgerichts …weiterlesen
Achtung: Abfindung bei Streit über Erbschaft in Anteil an einer Personengesellschaft führt zu Veräußerungsgewinn
Beenden die Erben des verstorbenen Gesellschafters einer Personengesellschaft den Streit darüber, wer als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch Vergleich, so erzielt derjenige, der im Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung seiner Rechte verzichtet und nach den Regeln des Gesellschaftsrechts Gesellschafter hätte werden können, einen Veräußerungsgewinn, der bei der Personengesellschaft festgestellt werden muss. Dies hat der BFH …weiterlesen
Ersatzerbe ist kein Nacherbe
Ist der letzte Wille im Testament nicht klar und deutlich geregelt und bringen im Rahmen einer Testamentsauslegung auch Umstände außerhalb des Testaments keine Klarheit, besteht die Gefahr, dass der Wille als Erblasser keine Berücksichtigung findet. Deshalb sollten Testamente immer jedenfalls dann, wenn der Nachlasswert bei mehr als 25.000 € liegt, nie ohne fachlich fundierten Rat erstellt …weiterlesen
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