Wenn Unterhaltspflichtige nicht in der Lage (oder nicht gewillt) sind, Unterhalt zu zahlen, kann es für Alleinerziehende und deren Kinder schnell eng werden. Damit Betroffene schneller an ihr Geld kommen, wurde nun das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) beschlossen. Es tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Im Kern soll das …weiterlesen
Kindesunterhalt nach dem fiktiven Einkommen
Scheiden tut bekanntlich weh, auch danach, wenn das Erwerbseinkommen des Ehemanns durch Unterhaltszahlungen geschmälert wird. Manche Menschen nehmen eine Scheidung auch zum Anlass, sich beruflich neu zu orientieren und nehmen, um sich selbst zu verwirklichen, vielleicht aber auch nur um Unterhaltsansprüchen zu entgehen, eine andere, schlechter bezahlte Stelle an.weiterlesen
Bundestag stärkt Rechte leiblicher Väter beim Umgang mit ihren Kindern
Der Bundestag hat in erster Lesung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters Stellung genommen. Leibliche Väter sollen in Zukunft ein gemeinsames Sorgerecht einfacher und schneller durchsetzen können, auch gegen den Willen der Mutter. Voraussetzung ist jedoch, dass dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Damit wird das Sorgerecht an die gesellschaftliche Realität …weiterlesen
Kein Elternunterhalt bei geschiedenen Eltern und herabwürdigendem Kontaktabbruch
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Dies ist hinlänglich bekannt. Eine solche Verpflichtung gilt regelmäßig auch gegenüber volljährigen Kindern, wenn sich das Kind beispielweise noch in der Schulausbildung befindet. Das Unterhaltsrecht ist allerdings keine Einbahnstraße. Gerade aufgrund des demographischen Wandels kommt es in der Praxis immer öfters vor, dass Kinder von Sozialträgern in Anspruch genommen werden, wenn …weiterlesen
„Düsseldorfer Tabelle“ 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Zum 01.01.2013 ist die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert worden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013. Ferner …weiterlesen