In Familien herrscht, manchmal im Spaß, manchmal aber auch im Ernst, ein rauer Umgangston. Eltern (be-) schimpfen ihre Kinder, Kinder geben manchmal (wenn sie in der Pubertät sind) ihren Eltern Tiernamen und, wenn‘s besonders schlimm wird, dann mischen Großeltern und Schwiegereltern auch noch mit. Im Normalfall kein großer Akt, weil vieles was gesagt wird, nicht …weiterlesen
BGH: Nach englischem Recht mögliche Namensänderung in Adelstitel („von“) durch sog. deed poll ist nach deutschem Recht nicht anzuerkennen
Die Deutschen lieben Titel. Gleichgültig, ob Dr. oder Professor oder gleich ein Adelstitel. Hauptsache es klingt gut und macht was her. Deshalb sind manche Menschen, wenn es darum geht Titel zu erlangen, nicht nur sehr leichtgläubig, in dem sie Dr. oder Professorentitel von Universitäten kaufen, die real gar nicht existieren, sondern deren Geschäftsmodell darin besteht …weiterlesen
Zum Auskunftsanspruch des unterhaltsverpflichteten Selbstständigen
Scheiden tut bekanntlich weh. Dies erst recht, wenn vor Gericht um Unterhaltsansprüche oder vermögensrechtlichen Zugewinnausgleich gestritten und deshalb in der Vorstufe ein Auskunftsanspruch geltend gemacht wird. Ist der Unterhaltsverpflichtete selbständig, dann ist es nämlich nicht mit der Vorlage von Gehaltsabrechnungen getan, sondern manche Ex-Partner verlangen die Vorlage der gesamten Buchhaltung. Dass ein solches Verlangen aber nicht zu …weiterlesen
Steuerfalle Gemeinschaftskonto
Wenn Sie verheiratet sind, dann haben Sie den Spruch „mein ist auch Dein“ sicherlich schon mehr als einmal gehört. Wie heißt es so schön, die Ehe ist eine Wirtschaft- und Schicksalsgemeinschaft, in der sich die Eheleute wechselseitig nicht nur zu Unterhalt, sondern auch zu Beistand verpflichtet sind. Was wäre da näherliegend, als auch ein gemeinschaftliches …weiterlesen
Zur Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages wegen unangemessenem Kindesbetreuungsunterhalts
Papier ist bekanntlich geduldig. Deshalb wird in Eheverträgen oft manches geregelt, was einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhält, weil zulasten eines Ehegatten Ansprüche aus dem Kernbereich der Scheidungsfolgen ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, ohne dass dafür besonders bedeutsame Belange vorhanden sind. Es droht eine Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit. Wer es hier nämlich als (wirtschaftlich) überlegener Ehegatte übertreibt, der …weiterlesen
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