Das in § 51 a GmbHG geregelte Einsichtsrechte der Gesellschafter zählt zu den grundlegenden Rechten eines jeden GmbH-Gesellschafters. Danach haben Gesellschafter das uneingeschränkte Recht sich sämtliche Geschäftsunterlagen, geschäftsbezogene Korrespondenz, Buchungen, Buchungssätze, Rechnungen etc. anzusehen. Eine aktive Mitwirkungspflicht der Gesellschaft gibt es allerdings nicht. Diese muss die Einsichtnahme nur passiv dulden. Da die Einsichtnahme grundsätzlich in …weiterlesen
Gesellschafterbeschlüsse müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung angefochten werden
Wer als Gesellschafter einer GmbH nicht an der Gesellschafterversammlung teilnimmt, der ist gehalten sich selbst zeitnah über den Inhalt der Beschlussfassung zu informieren. Dies jedenfalls dann, wenn er nicht Gefahr laufen möchte, dass eine etwaige gerichtliche Anfechtung zu spät erfolgt und damit verfristet ist. Einfach zuzuwarten bis das Protokoll kommt, um dann in Ruhe zu entscheiden, …weiterlesen
Zur Anfechtbarkeit der Besicherung von Gesellschafterdarlehen
Wer als Gesellschafter der Gesellschaft ein Darlehen gewährt (sog. Gesellschafterdarlehen), der läuft selbst dann, wenn er das Darlehen besichern lässt, stets Gefahr, dass im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft er mit seiner Darlehensforderung ausfällt, denn die Besicherung ist grundsätzlich anfechtbar, weil die Grundsätze über das Bargeschäftsprivileg im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter nicht eingreifen (OLG …weiterlesen
Haftung eines Angestellten als faktischer Geschäftsführer einer GmbH?
Wer als Angestellter im Unternehmen, ohne selbst zum Geschäftsführer berufen zu sein, faktisch die Geschäfte einer GmbH führt, der läuft schnell Gefahr im Falle einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter aufgrund seines Auftretens im Außenverhältnis persönlich in Haftung genommen zu werden. Nach einem Urteil des OLG München vom 17.07.2019 (7 U 2463/18) kommt es maßgeblich auf das …weiterlesen
So schützen Sie sich wirksam bei der Einziehung von Geschäftsanteilen einer GmbH
Kommt es bei den Gesellschaftern einer GmbH zu Streit, dann kommt es nicht selten vor, dass versucht wird einen unliebsamen Gesellschafter dadurch aus der Gesellschaft zu drängen, dass dessen Gesellschaftsanteil kurzerhand eingezogen wird. Dabei genügt es regelmäßig nicht, den Einziehungsbeschluss lediglich mit einer Nichtigkeit- oder Anfechtungsklage anzugreifen, sondern daneben sollte der so ausgeschlossene Gesellschafter mit …weiterlesen