ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in einem Geschäftsführerdienstvertrag zu weit gefasst, weil beispielsweise pauschal jedwede Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen verboten wird, ohne dass dies den berechtigten Interessen der Gesellschaft dient, dann wird der Zweck des Wettbewerbsverbots ins Gegenteil verkehrt. Dieses ist dann nicht nur teilnichtig, sondern gesamtnichtig (OLG München, Hinweisbeschluss vom 02.08.2018 – 7 U 2107/18).weiterlesen
Probleme bei der Übertragung von Kommanditanteilen bei teilweise minderjährigen Gesellschaftern
Zu Übertragung eines Kommanditanteils ist grundsätzlich, wie bei allen Personengesellschaften, die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Dies deshalb, weil durch den Gesellschafterwechsel die Person des Vertragspartners geändert wird. Ist die Zustimmung nicht bereits im Gesellschaftsvertrag generell erteilt, dann muss diese daher im Einzelfall eingeholt werden. Gerade bei Familiengesellschaften taucht oft das Problem auf, dass Kommanditisten teilweise …weiterlesen
BGH lässt bei GbR Klage auf Feststellung der Gewinnverteilung nach Auflösung zu
Kündigt der Gesellschafter eine GbR und besteht diese aus nur zwei Gesellschaftern oder aber gibt es keine Fortsetzungsklausel, dann führt dies regelmäßig zur Auflösung der Gesellschaft. Der BGH hat nun in seinem Urteil vom 22.01.2019 (II ZR 59/18) klargestellt, dass in einem solchen Fall eine Feststellungsklage eines Gesellschafters mit dem Inhalt festzustellen, dass die Gesellschaft …weiterlesen
GmbH-Geschäftsführer benötigt bei außergewöhnlichen Geschäften die Zustimmung der Gesellschafter
Gerade bei einer GmbH mit zwei Gesellschaftern, von denen einer zugleich der Geschäftsführer ist, kommt es immer wieder vor, dass Streit deshalb entsteht, weil der Geschäftsführer-Gesellschafter ein außergewöhnliches Geschäft vorgenommen hat, ohne zuvor die Zustimmung des anderen Gesellschafters eingeholt zu haben. Dieses Erfordernis ist Ausfluss des Kontrollrechts der Gesellschafterversammlung und besteht sogar dann fort, wenn …weiterlesen
Warum zu Gesellschafterversammlungen die Ladung stets zusätzlich per E-Mail versandt werden sollte
Die Ladung zur Gesellschafterversammlungen erfolgt meistens per Einschreiben. Gerade dann, wenn die Frist knapp ist, kann es aber aus Sicht des Geschäftsführers hilfreich sein, wenn darüber hinaus die Ladung zusätzlich an die Gesellschafter per E-Mail versandt wird. Dies deshalb, weil dann für den Fall, dass einem Gesellschafter das Einschreiben nicht mehr rechtzeitig zugeht, gleichwohl die …weiterlesen
