Gesellschafter einer GmbH wissen, dass die Gesellschaft oft nur deshalb Bankkredit erhält, weil die Gesellschafter sich persönlich verbürgen. Was viele Gesellschafter allerdings nicht wissen ist, dass sog. Höchstbetragsbürgschaften, also Bürgschaften, bei denen sich die Gesellschafter teilweise in unterschiedlicher Höhe verbürgen, maßgeblich die Haftungsverteilung im Innenverhältnis beeinflussen. Dies bedeutet, dass dann im Haftungsfall es nicht entscheidend auf …weiterlesen
BGH präzisiert seine bisherigen Grundsätze zur Auseinandersetzung von Personengesellschaften
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist schnell gegründet. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Ein Vertragsschluss kann bereits konkludent vorliegen, wenn ein gemeinsamer Zweck verfolgt wird. Die Auflösung der Gesellschaft ist allerdings nicht immer ganz so einfach wie deren Gründung. Dies insbesondere dann, wenn ein Gesellschafter gegen den anderen Gesellschafter Ausgleichsansprüche geltend machen möchte, weil …weiterlesen
Unliebsame Überraschungen beim Statusfeststellungsverfahren bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Möchten Sie eine GmbH gründen, um sich selbst ständig zu machen oder sind Sie bereits selbständig und Sie möchten Ihr Unternehmen, beispielsweise eine UG, in eine GmbH umwandeln, um mit erhöhten Stammkapital neue Geldgeber mit an Bord zu nehmen, während Sie Geschäftsführer bleiben? Dann ist Vorsicht angebracht, damit Sie nicht unliebsame Überraschungen im Hinblick auf …weiterlesen
Streitfall Internetdomain beim Ausscheiden eines Gesellschafters
Bei Personengesellschaften ist es oft wie bei Ehepaaren. Zu Beginn ist alles rosarot und, wenn man feststellt, dass es besser ist, getrennte Wege zu gehen, wird gestritten. Je mehr im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, umso weniger Streitpotenzial entsteht beim Ausscheiden eines Gesellschafters oder bei der Auflösung der Gesellschaft. In vielen Bereichen ist heute ein Internetauftritt unverzichtbar …weiterlesen
BGH: Einrede des § 64 S. 3 GmbHG gilt nicht, wenn die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig ist
Gerät eine GmbH in Schieflage und leistet der Geschäftsführer trotzdem Zahlungen, so ist er zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies jedenfalls dann, wenn die Zahlung zu diesem Zeitpunkt nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu vereinbaren war. Die gleiche Verpflichtung …weiterlesen