Wer als Immobilienmakler mit dem Gesetz in Konflikt kommt, der hat nicht nur strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten, sondern unter Umständen droht auch der Verlust der Maklererlaubnis. Eine solche Sanktion kann sich aus der Gewerbeordnung als strafrechtliches Nebengesetz ergeben. Wir sagen Ihnen im nachfolgenden Beitrag, wann dies der Fall sein kann und worauf Sie achten müssen.weiterlesen