Einer Klage, mit der die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle begehrt wird, fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse, wenn die Forderung nicht zuvor beim Insolvenzverwalter wirksam angemeldet und gem. § 176 InsO geprüft worden war. Eine ohne vorherige Anmeldung und Prüfung der Forderung erhobene Klage ist deshalb als unzulässig abzuweisen (OLG München, Urteil vom 02.10.2015 – 10 …weiterlesen
BGH: Auch Insolvenzgläubiger, deren Forderungen bestritten wurden, können die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen
Gläubiger, welche ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmeldeten, deren Forderungen aber bestritten wurden, können gleichwohl die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Dies entschied der BGH mit Beschluss vom 10.9.2015 (IX ZB 9/15) und führt damit seine Rechtsprechung konsequent fort.weiterlesen
BGH: Unwirksame Klauseln über die Restschuldbefreiung in AGB
Der BGH hat mit Urteil vom 25.06.2015 (IX ZR 199/14) klargestellt, dass ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Wirkungen der Restschuldbefreiung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist und der Schuldner den Schuldgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam anerkennen kann. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Verzicht auf die Wirkungen der …weiterlesen
Bundeskabinett beschließt Reform der Insolvenzanfechtung
Die Bundesregierung hat am 29.09.2015 unter dem Motto „Mehr Rechtssicherheit bei Insolvenzen“ einen Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen. Wir hatten über den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16.03.2015 bereits am 01.04.2015 an dieser Stelle berichtet. Der Referentenentwurf wurde in großen Teilen vom Kabinett abgesegnet. Nunmehr sind folgende Änderungen geplant: Vorsatzanfechtung …weiterlesen
Arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendungen sind insolvenzrechtlich dem Zeitraum zuzuordnen für den sie als Gegenleistung geschuldet sind
Sonderzuwendungen, welche erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers belohnen sollen, wie bspw. das 13. Monatsgehalt, sind dem Zeitraum zuzuordnen für den sie als Gegenleistung geschuldet sind und können somit bei Insolvenz des Arbeitgebers Insolvenzforderungen oder aber, sofern sie den Zeitraum nach Verfahrenseröffnung betreffen, Masseforderungen darstellen. Soweit mit den Sonderzuwendungen Arbeitsleistungen vergütet werden, die nach der Eröffnung des …weiterlesen
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 8
- 9
- 10
- 11
- 12
- …
- 34
- Nächste Seite »
