Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gewerbetreibenden führt nicht zur Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens über eine Gewerbeuntersagung. Ein erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eröffnetes Insolvenzverfahren bewirkt zudem nicht die Rechtswidrigkeit einer Gewerbeuntersagung wegen einer auf ungeordneten Vermögensverhältnissen beruhenden Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden (BVerwG, Urteil vom 15.04.2015 – 8 C 6.14).weiterlesen
Immer weniger Insolvenzen
Wie das statistische Bundesamt mitteilte, wurden für den Monat April 2015 von den deutschen Amtsgerichten 2.066 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 3,1 % weniger als im April 2014. Im März 2015 hatte es noch einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat von 2,1 % gegeben. Davor waren jedoch seit November 2012 mit Ausnahme des Septembers 2014 (+ 2,7 %) und des Dezembers 2014 (+ 8,1 %) stets …weiterlesen
BGH: Gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls bei Insolvenzeröffnung
Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls im Fall eines Insolvenzverfahrens ist erst dann widerlegt bzw. es können erst dann die Vermögensverhältnisse wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 287a InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) …weiterlesen
BGH: Berücksichtigung von Naturalunterhalt bei Berechnung des unpfändbaren Einkommens des unterhaltsverpflichteten Schuldners
Erhält der Unterhaltsberechtigte Naturalunterhalt, stellt dies ein eigenes Einkommen dar, welches bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des unterhaltspflichtigen Schuldners zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 16.04.2015 – IX ZB 41/14).weiterlesen
Indizwirkung eines Eigenantrags wegen bestehender Zahlungsunfähigkeit
Wird ein Eigenantrag wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit gestellt, liegt der Schluss mehr als nahe, dass der Schuldner in einem Zeitraum von mehreren Wochen vor der Antragstellung zumindest drohend zahlungsunfähig war. Dies hat nun das LG Hamburg am 16.03.2015 (318 S 38/14) entschieden. Eine derartige Indizwirkung soll jedenfalls dann gelten, wenn keine anderweitigen Anhaltspunkte vorliegen und es …weiterlesen
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