Erteilt der später in Insolvenz gefallene Arbeitgeber seinem Geschäftsführer in einem zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung geschlossenen Versicherungsvertrag ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht, kann nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2014 (IX ZR 41/14) dieses nicht widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen des Vorbehalts nicht gegeben sind.weiterlesen
LG München I: Zur Anwendbarkeit des § 103 InsO auf Nutzungsrechte bei Insolvenz des Lizenzgebers
Für die Frage der Anwendbarkeit des § 103 InsO als dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters bei gegenseitigen und beiderseitig nicht (vollständig) erfüllten Verträgen zwischen Erfüllungsverlangen einerseits und Ablehnung der Erfüllung andererseits ist stets auf die Ausgestaltung des jeweiligen Vertrages im Einzelfall abzustellen.weiterlesen
Zur Höhe des Insolvenzgelds – Auslegung des Begriffs „monatliche Beitragsbemessungsgrenze“ in § 167 Abs. 1 SGB III
Bei der Berechnung des Insolvenzgelds ist das in jedem Monat des Insolvenzgeldzeitraums ausgefallene Arbeitsentgelt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze und sodann um die üblichen Abzüge (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) zu kürzen. Eine Gegenüberstellung der im Insolvenzgeldzeitraum insgesamt offen gebliebenen Entgeltansprüche mit dem Wert der dreifachen Beitragsbemessungsgrenze findet nicht statt (BSG Urteil vom 11.03.2014 – B 11 AL 21/12 …weiterlesen
BGH: Geltung der dreijährigen Sperrfrist auch bei Eintritt der Rücknahmefiktion des § 305 III 2 a.F. InsO
Gilt ein Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und auf Restschuldbefreiung wegen Nichterfüllung einer zulässigen Auflage als zurückgenommen, kann ein neuer Antrag erst nach Ablauf von drei Jahren gestellt werden (BGH, Beschluss vom 18.09.2014 – IX ZB 72/13).weiterlesen
Keine Fristbindung des Antrags auf Verlängerung der Verfahrenskostenstundung nach § 4 b InsO
Der Antrag auf Verlängerung der Verfahrenskostenstundung nach § 4 b InsO ist nicht fristgebunden. Eine durch das Insolvenzgericht erfolgende Fristsetzung hat keine gesetzliche Grundlage und ist auch mit dem Normzweck des § 4 b InsO, wonach eine übermäßige wirtschaftliche Belastung des Schuldners nach Erteilung der Restschuldbefreiung verhindert werden soll, nicht zu vereinbaren (LG Hagen, Beschluss vom …weiterlesen
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