Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 12.08.2014 (10 AZB 8/14) entschieden, dass der in einem gerichtlichen Vergleich zum Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner erworbene Anspruch auf Zahlung einer Abfindung als Neuerwerb dem Insolvenzbeschlag unterliegt. Der Insolvenzverwalter werde insoweit in entsprechender Anwendung von § 727 ZPO Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners und könne eine Umschreibung …weiterlesen
BGH: Zum Vorliegen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes
Liegen eindeutige Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vor, sind mögliche andere Zwecke, die der Schuldner mit der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung außerdem verfolgt haben könnte, ohne Belang (BGH, Urteil vom 10.7.2014 − IX ZR 50/12).weiterlesen
OLG München: Maßgeblicher Zeitpunkt für Frist des § 88 InsO nicht durch Eröffnungsbeschluss nachweisbar
Gemäß § 88 InsO werden mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Sicherungen am Vermögen des Schuldners, die ein Insolvenzgläubiger innerhalb eines Monats vor dem Eröffnungsantrag oder danach erlangte, unwirksam (sog. Rückschlagsperre). Diesbezüglich hat das OLG München mit Beschluss vom 14.08.2014 (34 Wx328/14) entschieden, dass der grundbuchverfahrensrechtliche Nachweis, dass das von der Rückschlagsperre erfasste Recht innerhalb der Frist …weiterlesen
Wiederaufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits erst nach Bestreiten der Forderung
Ein Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet, geprüft worden und bestritten geblieben ist, (BGH, Urteil vom 03.07.2014 − IX ZR 261/12) .weiterlesen
Häufige Lastschriftrückgaben sind ein eindeutiges Anzeichen für eine Zahlungseinstellung, dem sich ein redlicher Gläubiger nicht verschließen kann
Hat ein Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erkannt bzw. hätte diese erkennen müssen und nimmt er gleichwohl Gelder des Schuldners entgegen, können diese Zahlungen bei späterer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bspw. im Rahmen einer Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung zurückzuzahlen sein. Für die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des Schuldners als …weiterlesen
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 17
- 18
- 19
- 20
- 21
- …
- 34
- Nächste Seite »