Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH sind Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters unwirksam, welche dem Insolvenzzweck der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger klar und eindeutig, also offensichtlich zuwiderlaufen. Wirksam sind dagegen Verfügungen des Insolvenzverwalters, die nur unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind. Zahlt der Insolvenzverwalter aus dem Erlös des Verkaufs eines zur Masse gehörenden Grundstücks einen Betrag an einen nachrangigen …weiterlesen
Schadenersatzanspruch eines verschwiegenen Gläubigers
Erlangt der Schuldner Restschuldbefreiung bei Beendigung der Wohlverhaltensperiode ist er grundsätzlich von allen Forderungen erlöst, die bereits vor Insolvenzverfahrenseröffnung vorhanden waren. Lediglich wenige Ausnahmen von dieser Regel bestehen. Insbesondere Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sind, wenn sie vom Gläubiger gemäß § 174 InsO zur Tabelle angemeldet wurden, von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr.1 …weiterlesen
Privater Krankheitskostenversicherungsvertrag nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst
Der BGH entschied mit Urteil vom 19.02.2014 (IV ZR 163/13), dass ein privater Krankheitskostenversicherungsvertrag nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst wird und sonach nicht dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO unterliegt.weiterlesen
Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis der Insolvenzeröffnung trotz Möglichkeit der Kenntnis durch Internetrecherche
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Bremen (Urteil vom 30.1.2014 – 3 U 52/13) kann ein Unternehmer, welcher in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Insolvenzschuldner beliefert, sich auf diese mangelnde Kenntnis trotz der Möglichkeit von der Verfahrenseröffnung durch Datenabgleich oder Einzelabfrage aus dem Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de Kenntnis zu erlangen berufen.weiterlesen
Zur Wirksamkeit der Freigabeerklärung und dem gemeinsamen Gläubigerinteresse
Beschließt die Gläubigerversammlung die Unwirksamkeit der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter ist das Gericht aufgrund der Gläubigerautonomie hieran zunächst gebunden, selbst wenn es sofort erkennt, dass ein solcher Beschluss masseschädlich wäre. Eine eigene materielle Prüfungskompetenz hat das Gericht insoweit nicht, da es im § 35 Abs. 2 Satz 3 InsO heißt: …weiterlesen
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