Verfolgt ein Gläubiger im Insolvenzverfahren eine Forderung für die ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt, erkennt der Schuldner diese Forderung jedoch nicht an und widerspricht dieser im Prüfungstermin, so besteht für eine negative Feststellungsklage des Schuldners nach § 184 Abs.2 InsO ein Rechtsschutzbedürfnis solange nicht feststeht, dass eine Vollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich …weiterlesen
BGH: In vor dem 01.12.2001 eröffneten Insolvenzverfahren ist 12 Jahre nach Eröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.12.2001 eröffnet wurden, ist spätestens 12 Jahre nach Verfahrenseröffnung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 18.07.2013 – IX ZB 11/113). Nach dem Wortlaut der Übergangsregelung des Art. 103 a EGInsO i.V.m. § 287 Abs. 2 InsO in der Fassung vom 05.10.1994 erlangt ein Insolvenzschuldner Restschuldbefreiung frühestens …weiterlesen
Schicksal des Entschädigungsanspruchs nach § 546a BGB bei Insolvenz des Mieters
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist die Mietsache an den Vermieter herauszugeben. Für den Fall, dass dies nicht rechtzeitig geschieht hat der Vermieter grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch in Höhe der vormals vereinbarten oder ortsüblichen Miete, § 546 a BGB. Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses kann dieser …weiterlesen
Zur Erwerbsobliegenheit und Auskunftspflicht des Selbstständigen
Der BGH hat in einem Beschluss vom 13.06.2013 (IX ZB 38/10) zum Umfang, Maßstab und zur Auskunftspflicht hinsichtlich der Zahlungspflicht des selbstständigen Schuldners nach Freigabe seiner Tätigkeit aus der Insolvenzmasse erläutert, dass er im Hauptinsolvenzverfahren – also vor Ankündigung der Restschuldbefreiung und Beginn der sog. Wohlverhaltensperiode – keine Erwerbsobliegenheit hat. Eine solche bestehe auch dann …weiterlesen
Gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II ist Betriebskostenerstattung grundsätzlich unpfändbar
Titulierte Forderungen können mittels Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. So können Forderungen des Schuldners bspw. gegenüber seinem Arbeitgeber aus Lohnansprüchen oder gegenüber dem Vermieter aus Kautionsguthaben oder Erstattungsansprüchen aus Nebenkostenabrechnungen gepfändet werden. Hinsichtlich der Forderungspfändung ist aber immer eine mögliche Unpfändbarkeit der Ansprüche zu beachten. So soll nun nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2013 (IX ZR …weiterlesen
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