Nach § 626 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden …weiterlesen
Bei Überleitung eines auf Eigenantrag eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Regelinsolvenzverfahren ist nur der Schuldner beschwerdebefugt
Nach einer Entscheidung des BGH vom 25.04.2013 (IX ZB 179/10) kann nur der Insolvenzschuldner die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss auf Überleitung in ein Regelinsolvenzverfahren einlegen, wenn er die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragt hat. Gläubigern stehe dieses Beschwerderecht hingegen nicht zu. Grundsätzlich ist das Insolvenzgericht an die vom Schuldner gewählte Verfahrensart gebunden. Das Insolvenzgericht darf ein …weiterlesen
Versagung der Restschuldbefreiung bei Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat – auf die Rechtskraft kommt es an
Einem Insolvenzschuldner kann u.a. die Restschuldbefreiung deshalb versagt werden, weil er sich einer Insolvenzstraftat schuldig gemacht hat. Zu den Insolvenzstraftaten gehören die Bankrottdelikte nach §§ 280, 280 a StGB, die Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283 b StGB und die Gläubigerbegünstigung i.S.d. § 283 c StGB. Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat kann von …weiterlesen
Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Insolvenzverfahren nicht zulässig
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Zwangsvollstreckung und damit auch das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für alle Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig. Die Insolvenzgläubiger sind gehalten ihre Ansprüche allein durch die Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle durchzusetzen. Der Widerspruch des Insolvenzschuldners gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darf …weiterlesen
Insolvenz des Arbeitgebers kann Anspruch auf Elterngeld verringern
Wer Anspruch auf Elterngeld hat, bekommt 67 % des in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von monatlich EUR 1.800,00. Wurde in diesem Zeitraum jedoch Lohn wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt, und erhielt das Elternteil stattdessen Insolvenzgeld, so soll dies nicht als Bemessungsgrundlage …weiterlesen
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