Wer Anspruch auf Elterngeld hat, bekommt 67 % des in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von monatlich EUR 1.800,00. Wurde in diesem Zeitraum jedoch Lohn wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt, und erhielt das Elternteil stattdessen Insolvenzgeld, so soll dies nicht als Bemessungsgrundlage …weiterlesen
Kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen vertragswidrig angelegter Barkaution bei Insolvenz des Vermieters
Als Mieter besteht das Recht vom Vermieter einen Nachweis dafür zu verlangen, dass er die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Solange er nach Aufforderung diesen Nachweis nicht bringt, besteht zu Gunsten des Mieters ein Zurückbehaltungsrecht an den geschuldeten Mietzinsen (bis zur Höhe der Kaution). Dieses Zurückbehaltungsrecht können Mieter in der Insolvenz des Vermieters …weiterlesen
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat in der 270. Plenarsitzung am 16. Mai 2013 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ (BT-Drucksache 17/13535 vom 15. Mai 2013 mit Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Regierungsentwurf BT-Drs. 17/11268) verabschiedet.weiterlesen
BGH: Zur Restschuldbefreiung bei Selbständigen
Um die Restschuldbefreiung erlangen zu können, muss ein Insolvenzschuldner die pfändbaren Beträge aus seinem Einkommen für die Dauer von 6 Jahren nach Verfahrenseröffnung abtreten. Einnahmen eines selbstständigen Schuldners fallen aber grundsätzlich nicht unter diese Abtretungserklärung. Denn Einnahmen, die der Schuldner aufgrund einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit erzielt, sollen diesem uneingeschränkt zur Verfügung stehen, da er auch …weiterlesen
Recht auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist unvererblich
Als Erbe erhält man das Vermögen des Verstorbenen. Dieses kann aus Bankguthaben, Grundstücken und Aktien bestehen, schließt jedoch auch immer die Schulden des Erblassers ein. Ist der Erblasser ein Insolvenzschuldner, der die Erteilung der Restschuldbefreiung noch nicht erlangt hat, so gehen mit dem Tod die gesamten Verbindlichkeiten des Schuldners auf den bzw. die Erben über.weiterlesen
