Das Bundesarbeitsgericht hat sich im Urteil vom 22.10.2015 (6 AZR 538/14) mit den Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen auseinandergesetzt, die statt direkt über den Arbeitgeber über das Konto eines Dritten abgewickelt werden, und das Vorliegen einer inkongruenten Leistung verneint, soweit die Lohnzahlung durch den Dritten insolvenzfest vereinbart war und das Konto als Arbeitgeberkonto zu werten …weiterlesen
Arbeitgeber kann bei der Ermittlung der Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens grundsätzlich von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ausgehen
Der Arbeitgeber kann bei der Ermittlung der Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens grundsätzlich von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ausgehen, es sei denn, dass er konkrete Anhaltspunkte zu Zweifeln an der Richtigkeit dieser Angaben und damit an der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen hat (LAG Hamm, Urteil vom 15.04.2015 – 2 Sa 1325/14).weiterlesen
Eintritt des Pfändungsschutzes bei Umwandlung eines Rentenversicherungsvertrags
Pfändungsschutz nach § 851 c ZPO besteht auch bei einem Umwandlungsverlangen eines Versicherungsnehmers gemäß § 167 VVG erst dann, wenn sämtliche der in § 851 c ZPO geregelten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Pfändung vorliegen (BGH, Urteil vom 22.7.2015 – IV ZR 223/15).weiterlesen
Einlagenrückforderung des Kommanditisten stellt keine Insolvenzforderung dar
Eine Forderung auf Rückzahlung der Einlage darf erst nach den sonstigen Gläubigern befriedigt werden, und stellt keine Insolvenzforderung dar (OLG Hamburg, Urteil vom 14.8.2015 – 11 U 42/15). Eine Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle setzt voraus, dass der anmeldende Gläubiger Inhaber einer Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO ist, da die Anmeldung der Forderung nur durch bzw. für einen Insolvenzgläubiger …weiterlesen
Zur Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Anfechtungsgegners bei Zahlungseinstellung und späterer Aufnahme schleppender Zahlungen
Ein schleppendes Zahlungsverhalten kann der Gläubiger nicht dahin deuten, dass der Schuldner seine Zahlungen allgemein wieder aufgenommen hat. Allein die Tilgung der eigenen Forderungen bewirke einen Wegfall der Kenntnis auch dann nicht, wenn der Gläubiger nur über diese Forderungen positiv unterrichtet war (LG Siegen, Urteil vom 26.06.2015 -2 O 314/13).weiterlesen
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