Der Streitwert einer Feststellungsklage nach § 182 InsO bemisst sich unabhängig vom Bestehen eines Absonderungsrechts nach den späteren Vollstreckungsaussichten. Dies entschied nun das OLG Köln mit Beschluss vom 08.10.2015 (8 AR 67/15) in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung und schließt sich damit dem BGH (Beschluss vom 28.05.2015 – III ZR 260/149) an.weiterlesen
Planmäßige Rückzahlung an den Schuldner lässt die Gläubigerbenachteiligung nicht entfallen
In Fortführung seiner Rechtsprechung zur Anfechtung gegenüber dem uneigennützigen Treuhänder (vgl. Urteil vom 26.4.2012 – IX ZR 74/11) entschied der BGH mit Urteil vom 10.09.2015 (IX ZR 215/13), dass die in der Überweisung eines Guthabens des Schuldners auf das Konto eines Dritten liegende Gläubigerbenachteiligung nicht dadurch wieder rückgängig gemacht wird, dass der Dritte den Betrag …weiterlesen
Insolvenzverwalter kann nicht auf ordnungsgemäße Anmeldung verzichten
Nur, weil eine angemeldete Forderung unstreitig in die Insolvenztabelle aufgenommen und geprüft worden ist, besagt dies nichts für die Frage des Vorliegens einer wirksamen Anmeldung. Der Insolvenzverwalter kann auf die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung nicht verzichten (OLG München, Urteil vom 01.10.2015 – 23 U 1767/15).weiterlesen
Erfüllung der Erwerbspflicht während Strafhaft = Voraussetzung für Verfahrenskostenstundung
Der in Strafhaft einsitzende Schuldner muss seine Erwerbspflicht innerhalb der Haftanstalt erfüllen und jede zumutbare Tätigkeit zur Erlangung von Eigengeld, welches nach Maßgabe des StrVollzG pfändbar ist, nutzen. Dann kann er auch Verfahrenskostenstundung zu seinem jederzeit möglichen Insolvenzantrag erhalten, wenn dieses Eigengeld die Verfahrenskosten (noch) nicht deckt. Eine Verfahrenskostenstundungsaufhebung im Wege der fortgeltenden „Vorwirkungsrechtsprechung“ oder …weiterlesen
OLG München: Keine Feststellungsklage ohne vorherige (wirksame) Forderungsanmeldung
Einer Klage, mit der die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle begehrt wird, fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse, wenn die Forderung nicht zuvor beim Insolvenzverwalter wirksam angemeldet und gem. § 176 InsO geprüft worden war. Eine ohne vorherige Anmeldung und Prüfung der Forderung erhobene Klage ist deshalb als unzulässig abzuweisen (OLG München, Urteil vom 02.10.2015 – 10 …weiterlesen
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