Wird eine Homepage irreparabel zerstört, so kann dies, wenn es der Hostprovider unterlassen hat, diese entsprechend zu sichern, Schadensersatzansprüche nach den §§ 280, 241 Abs. 2 BGB auslösen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 30.12.2014 (I-22 U 130/14) mit der Frage befasst, ob in derartigen Fällen auch – wie im „normalen“ Schadenersatzrecht …weiterlesen
Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Privatgegenständen auf eBay
Wer bei eBay wiederholt immer wieder gleiche oder ähnliche Artikel verkauft wird zum gewerblichen Anbieter unabhängig davon, ob es sich als solcher einstuft oder nicht. Die Rechtsprechung stellt dabei recht unterschiedlich auf die Anzahl der bei eBay eingestellten Angebote, die Anzahl der Verkäufe oder die Anzahl der abgegebenen Bewertungen ab. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil …weiterlesen
Zur Störerhaftung des Betreibers eines Microbloggingdienstes
In seinem Urteil vom 25. Oktober 2011 (VI ZR 93/10) hat der BGH bereits dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber eines Bloggendienstes unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Das OLG Dresden hat nunmehr mit Urteil vom 01.04.2015 (4 O 1296/14) entschieden, dass diese Grundsätze auch auf die …weiterlesen
Bei Vertragsstrafeversprechen nach Abmahnung besteht auch Verpflichtung zur Überprüfung der Auffindbarkeit gelöschter Webseiten bei Google
Wer auf seiner Internetseite einen Rechtsverstoß begeht und deshalb nach erfolgter Abmahnung eine diesbezügliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, in der er sich verpflichtet, künftig das gerügte Verhalten zu erlassen, verwirkt die versprochene Vertragsstrafe auch dann, wenn er zwar seine eigene Internetseite geändert, aber nicht überprüft hat, ob nicht die gelöschten Inhalte noch über die Internet Suchmaschine Google …weiterlesen
OLG München: Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahngebühren bei einer zusätzlichen (zweiten) Abmahnung an den Host-Provider
Bei der Abmahnung von Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Internetdomains lassen sich die Abmahngebühren nicht ohne weiteres dadurch verdoppeln, dass neben dem Rechtsverletzer zusätzlich auch der sog. Hostprovider angeschrieben und die Kosten dafür vom Rechtsverletzer zusätzlich verlangt werden. Dies hat nunmehr das Oberlandesgericht München in einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 26.03.2015 (6 U 3531/14) klargestellt.weiterlesen
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