Ein von unserer Kanzlei erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 28. Oktober 2014 – 18 U 1022/14 Pre), in dem dieses letztinstanzlich einen Käufer bei eBay zur Zustimmung der Entfernung einer negativen Bewertung verurteilt hatte, hatte bundesweit für große mediale Beachtung gesorgt und ist im Onlinehandel mit großem Interesse aufkommen worden, weil hierdurch die …weiterlesen
Ansprüche auf Löschung eines Eintrags in google.de sind gegen die Google Inc. mit Sitz in Kalifornien geltend zu machen
Nachdem der EuGH ein „Recht zum Vergessen werden“ zugunsten des Einzelnen festgesetzt hat, zeigt sich in der Praxis, dass dieses durchzusetzen durchaus rechtlich schwierig ist. Dies deshalb, weil ein solcher Anspruch nicht gegen Google Deutschland, sondern gegen die amerikanische Muttergesellschaft geltend gemacht werden muss. Dies hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 21.08.2014 (27 O …weiterlesen
OLG München: Anspruch auf Zustimmung zur Entfernung einer negativen Bewertung auf der Handelsplattform eBay
Negative Bewertungen bei eBay, Amazon und Co. sind für jeden Onlinehändler ein Ärgernis. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn die negative Bewertung völlig zu Unrecht erfolgt ist. Auch, wenn grundsätzlich der Käufer, der zu Unrecht negativ bewertet, sich rechtswidrig verhält, und deshalb dem Verkäufer ein Anspruch auf Zustimmung zur Entfernung der negativen Bewertung zusteht, scheuen …weiterlesen
BGH: Auch bei einer eBay-Auktion, die noch länger als 12 Stunden läuft, besteht kein generelles Abbruchsrecht für den Verkäufer
Der BGH hat mit einem weiteren Urteil (Urt. v. 10.12.2014 – VIII ZR 90/14) die Rechte von Käufern beim Abbruch von Auktionen gestärkt und letztinstanzlich den Verkäufer eines Stromaggregats zur Zahlung von 8.500 € Schadenersatz an den Höchstbietenden, der zum Zeitpunkt des Abbruchs lediglich 1 € geboten hatte, verurteilt. Der Verkäufer war dabei (zu Unrecht) der Meinung, er …weiterlesen
Einwand eines Hackerangriffs bei eBay-Verkauf
eBay ist für Verkäufer, die sich, nachdem sie das Angebot online gestellt haben, noch einmal anders überlegen wollen, durchaus ein gefährliches Pflaster. Grundsätzlich gibt es nämlich, jedenfalls dann, wenn bereits ein Gebot vorliegt, kein zurück. So haben wir an dieser Stelle am 12.11.2014 bereits darüber berichtet, dass Verkäufer, die die Aktion abbrechen, sich grundsätzlich dem …weiterlesen
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