Wird ein zivilrechtliches Urteil mit der Berufung angegriffen, dann muss der Berufungsführer darlegen aus welchen Gründen er das angegriffene Urteil für falsch hält. Die Berufungsbegründung muss zwingend die Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage …weiterlesen
BGH: Keine hohen Anforderungen an die Darlegungslast des Anlegers
Anleger, die sich von ihrem Anlageberater schlecht oder falsch beraten fühlen, haben oft das Problem, dass sie, wenn Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, nicht in der Lage sind, gegenüber dem Gericht darzulegen, worin genau die Pflichtverletzung des Anlageberaters oder der Bank bestehen soll. In derartigen Fällen neigen Instanzgerichte oft dazu die Klage bereits mit der …weiterlesen
BGH: Verträge über per Telefon oder E-Mail erworbene Lehman-Zertifikate sind nicht nach Regeln über Fernabsatz widerrufbar
Anleger, die insbesondere Lehman-Zertifikate per Telefon oder E-Mail erworben haben, können ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen. Das hat der Elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in zwei Fällen entschieden. Die Richter verweisen darauf, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 4 Nr. …weiterlesen
OLG Schleswig: Verkaufsprospekt für Prokon-Beteiligungen an Windkraftanlagen enthält irreführende Werbung
Der Prokon-Verkaufsprospekt für Beteiligungen an Windkraftanlagen enthält irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen «maximalen Flexibilität» der Geldanlage. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 05.09.2012 entschieden (Az.: 6 U 14/11).weiterlesen