Ist eine Kaufsache mit erheblichen Mängeln behaftet und schafft der Verkäufer nicht durch Nachbesserung Abhilfe, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis gegen Rückgabe der Kaufsache zurückverlangen. Kommt der Verkäufer freiwillig dem nicht nach, dann muss der Anspruch mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Da die Mühlen der Justiz bekanntlich langsam mahlen, wird …weiterlesen
Manipulierte Abgaswerte bei VW kein Mangel der Kaufsache, der zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt?
Für den Moment kann Volkswagen aufatmen, denn mit dem Landgericht Bochum hat am 16.03.2016 (I-2 O 425/15) ein erstes Gericht in Deutschland zulasten eines Käufers geurteilt, der seinen VW Händler auf Rücknahme des zuvor gekauften Dieselfahrzeugs verklagt hatte und die Klage des enttäuschten Kunden abgewiesen.weiterlesen
Rücktritt vom Vertrag wegen verbauter Aussicht beim Kauf einer Eigentumswohnung?
Papier ist bekanntlich geduldig. Entsprechend vollmundig klingen oft Verkaufsprospekte der Bauträger für Eigentumswohnungen. Wer hier als Bauträger allerdings zu dick aufträgt, der läuft Gefahr, dass wenn das, was er verspricht, nicht (dauerhaft) eingehalten wird, der Käufer sich durch Rücktritt vom Kaufvertrag lösen und so den gesamten Kauf rückabwickeln kann.weiterlesen
Die Angabe „scheckheftgepflegt“ ist auch bei Privatverkauf eines PKW eine Beschaffenheitsvereinbarung
Papier ist bekanntlich geduldig. Gerade beim Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge werden diese oft in rosigen Worten beschrieben, um einen möglichen Käufer zum Vertragsschluss zu verleiten. Wer hier als Verkäufer allerdings allzu leichtfertig unrichtige Angaben macht, der riskiert – ungeachtet einer strafrechtlichen Greifbarkeit wegen Betrugs – dass der Kaufvertrag nachträglich rückabgewickelt wird und der Kaufpreis zurückgezahlt werden …weiterlesen
Ist der Kaufpreis fast vollständig bezahlt, so muss der Bauträger den Erwerber der Immobilie einziehen lassen
Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger entsteht immer wieder Streit, weil der Erwerber den Kaufpreis nicht vollständig bezahlt, sondern (zunächst) einen Teil des Kaufpreises zurück behalten möchte. Der Bauträger ist jedoch nicht berechtigt sein Zahlungsbegehren dadurch durchzusetzen, dass er bei fast vollständiger Bezahlung des Kaufpreises dem Erwerber den Besitz vorenthält und den Einzug verweigert. Dies …weiterlesen
