Die Volkswagen AG hat vor dem Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 31. Juli 2019, 7 O 166/18) eine erneute Niederlage erlitten. Dort hatte das Gericht entschieden, dass ein Käufer trotz eingespielten Software-Update den Kaufvertrag wegen vorsätzlicher sittenwidrige Schädigung rückabwickeln, also das vom Dieselskandal betroffene Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen …weiterlesen
Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Daimler AG in der Dieselaffäre
In der Dieselaffäre spalten sich bekanntlich bei Gericht die Geister. Während Volkswagen bereits des Öfteren Entscheidungen (z.B. OLG Köln, Beschlüsse vom 03.01.2019 und 29.11 2018, 18 U 70/18) kassieren musste, in denen Richter eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer angenommen haben, hat das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 30.07.2019 (10 O 134/19) eine solche …weiterlesen
Keine Kapitalisierung eines Wohnrechts und einer Pflegeverpflichtung zugunsten der Erben des Veräußerers
Wer eine Immobilie erwirbt, die weiterhin vom Veräußerer bewohnt wird und vielleicht auch noch eine Pflegeverpflichtung übernimmt, der geht eine „Wette auf den Tod des Veräußerers“ ein. Stirbt dieser nämlich schnell, dann kann der Kauf ein sehr gutes Geschäft sein. Wenn diese allerdings besonders lange lebt, dann kann sich das Geschäft auch schnell als sehr …weiterlesen
Dieselskandal: Kfz-Händler müssen sich etwaige Arglist des Herstellers Volkswagen nicht zurechnen lassen
Gute Nachricht für alle vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeughändler, denn diese müssen sich die Arglist von Volkswagen nicht zurechnen lassen, so dass Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer nach 2 Jahren verjähren und zwar unabhängig davon, wann der Käufer von dem Mangel, also der Schimmelsoftware, Kenntnis erlangt hat (OLG Koblenz, Urteil vom 06.06.2019 – 1 U 1552/18).weiterlesen
Augen auf beim Bettenkauf – Auseinanderdriften der Matratzen stellt keinen Sachmangel dar
Mit den Worten „Augen auf beim Bettenkauf“ könnte man ein Urteil des LG Düsseldorf vom 09.05.2019 (19 S 105/17) umschreiben. Dort hatte sich ein Ehepaar darüber beschwert, dass das neu erworbene Boxspringbett als Ehebett „untauglich“ sei, weil die Matratzen beim Schlafen, aber vor allem bei sexuellen Aktivitäten, verrutschen würden, so dass sich in der Mitte …weiterlesen
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