Mietverträge können gewöhnlich mit einer Frist von 3 Monaten von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Diese „Flexibilität“, die das Gesetz den Vertragsparteien einräumt, wird lediglich zulasten des Vermieters dadurch eingeschränkt, dass dieser regelmäßig nicht frei kündigen kann, sondern ein berechtigtes Interesse vorliegen muss. Da aber stets über Mieter das Damoklesschwert der Eigenbedarfskündigung schwebt, haben Mieter durchaus …weiterlesen
Einmal Markise immer Markise
So könnte man eine Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg (Urteil vom 25.08.2017 – 29 C 4898/15) zusammenfassen, in dem das Gericht einen Vermieter dazu verurteilt hat eine an der Fassade einer Mietwohnung vom Vormieter angebrachte Markise, die er bei Sanierungsarbeiten abgenommen hatte, nach Abschluss der Arbeiten wieder anzubringen.weiterlesen
Kein Anspruch aus Ablösevertrag, wenn der potentielle Nachmieter die Wohnung nur faktisch nutzt
Mietwohnungen in München sind knapp. Gerade dann, wenn der Mieter einen Nachmieter sucht, versucht der Vormieter oft vom Nachmieter sich eine Zahlung für die Übernahme von nicht mehr benötigten Einrichtungsgegenständen versprechen zu lassen. Wer hier allerdings als Vormieter nicht das Nachsehen haben möchte, der muss darauf achten, dass eine solche Regelung auch richtig formuliert wird. Sonst …weiterlesen
Gerichte dürfen Anforderungen an die Darlegung eines Mietmangels nicht überspannen
Ist eine Mietsache mit Mängeln behaftet, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, und mindert der Mieter deshalb die Miete, dann landet das Mietverhältnis oft als Rechtsstreit vor Gericht. Sei es, dass der Vermieter abwartet bis der Zahlungsrückstand so groß ist, dass er eine fristlose Kündigung aussprechen kann und dann auf Räumung klagt oder aber dass der Vermieter dem …weiterlesen
Verweigert ein Vermieter zu Unrecht die Zustimmung zur Untervermietung, dann kann dies teuer werden
Verlangt ein Mieter die Zustimmung zu Untervermietung, dann sind viele Vermieter oft verunsichert, ob sie die Zustimmung erteilen müssen und insbesondere, welche Nachweise sie als Vermieter für das berechtigte Interesse des Mieters zu Untervermietung verlangen dürfen. Wer hier als Vermieter die Zustimmung zu Unrecht verweigert, der muss nicht nur damit rechnen, dass ihn der Mieter …weiterlesen
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