Verlangt ein Mieter die Zustimmung zu Untervermietung, dann sind viele Vermieter oft verunsichert, ob sie die Zustimmung erteilen müssen und insbesondere, welche Nachweise sie als Vermieter für das berechtigte Interesse des Mieters zu Untervermietung verlangen dürfen. Wer hier als Vermieter die Zustimmung zu Unrecht verweigert, der muss nicht nur damit rechnen, dass ihn der Mieter …weiterlesen
Vereinbarung einer Abstandszahlung für freiwilligen Auszug lässt Haftung für vorgetäuschten Eigenbedarf entfallen
Das Mietrecht ist bekanntlich sehr mieterfreundlich. Dies insbesondere dann, wenn es darum geht, eine Mietwohnung zu kündigen. Deswegen ist oft aus Vermietersicht das letzte „Druckmittel“, um die Wohnung freizubekommen, Eigenbedarf geltend zu machen. Liegt allerdings gar kein Eigenbedarf vor und kommt der Mieter dahinter, dann droht Ungemach. Dem Vermieter drohen dann nicht nur erhebliche Schadensersatzforderungen, sondern …weiterlesen
Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter bei Schäden an der Mietsache besteht auch ohne vorherige Fristsetzung
So mancher Vermieter erlebt nach Beendigung des Mietverhältnisses sein blaues Wunder, wenn er seine Wohnung zurückerhält. Nicht nur, dass vielleicht die Schönheitsreparaturen, die geschuldet waren, nicht oder nicht ordentlich durchgeführt worden sind, sondern oft sind auch noch Schäden vorhanden, die vom Mieter verursacht worden sind. Da der Vermieter in derartigen Fällen regelmäßig ein Interesse daran …weiterlesen
Keine Haftung des Vermieters für Sturz auf öffentlichem Gehweg bei Befreiung vom Winterdienst
Zur derzeitigen Wetterlage in Bayern passt eine Entscheidung, die der BGH am 21.02.2018 (VIII ZR 255/16) zu der Frage getroffen hat, wer dafür haftet, wenn der Besucher eines Mietshauses auf einem öffentlichen Gehweg zum Sturz kommt und die allgemeine Räum- und Streupflicht nicht auf den Vermieter bzw. Grundstückseigentümer übertragen war, sondern bei der Gemeinde, im …weiterlesen
BGH erleichtert Eintrittsrecht des Lebensgefährten in das Mietverhältnis bei Tod des Mieters nach § 563 BGB
Wer in einer Mietwohnung mit seinem(er) Lebensgefährten/in, Ehepartner oder Eltern lebt, ohne selbst der Mieter zu sein, was gerade dann vorkommt, wenn Paare beim Zusammenziehen nicht gemeinsam eine neue Wohnung mieten, sondern einer in die Wohnung des anderen mit einzieht, verliert sein Zuhause nicht automatisch, wenn der Mieter stirbt. Dies deshalb, weil er in derartigen Fällen …weiterlesen
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