Lärm aus der Nachbarswohnung ist nervig. Übersteigt dieser die Schwelle des Zumutbaren, dann kann dies nicht nur dazu führen, dass die Nachbarn auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, sondern der Mieter kann auch die Miete mindern, wenn sein Vermieter nicht für Abhilfe sorgt. Während bislang allerdings gegen Kinderlärm meist kein Kraut gewachsen war, hat …weiterlesen
BGH konkretisiert Anforderungen an Verwertungskündigung
Ein Mietverhältnis über Wohnraum kann grundsätzlich nur dann vom Vermieter ordentlich gekündigt werden, wenn dieser ein berechtigtes Interesse hat. Neben einer schuldhaften nicht unerheblichen Pflichtverletzung des Mieters oder des Eigenbedarfs des Vermieters liegt ein solches berechtigtes Interesse nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB auch dann vor, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des …weiterlesen
Münchner Mieterschutzverordnung unwirksam?
In der Presse war in letzter Zeit immer wieder zu lesen, dass die als Mietpreisbremse bezeichnete Mieterschutzverordnung in der Praxis leerlaufen würde, da sie regelmäßig von Vermietern umgangen wird. Das Amtsgericht München ist in seinem Urteil vom 21.06.2017 (414 C 26570/16) noch einen Schritt weiter gegangen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Münchner Mieterschutzverordnung zu …weiterlesen
Vom Vermieter „gejagter“ Mieter erhält für Sturz Schmerzensgeld
Mit einem Mietverhältnis kann es (manchmal) wie mit einer Ehe sein: ist erst der Wurm drin, dann nehmen die Auseinandersetzungen manchmal bizarre Formen an. Über einen solchen Fall hat nun das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 22.12.2016 (173 C 15615/16) entschieden und einem Mieter Schmerzensgeld zugesprochen, der auf der Flucht vom Vermieter, der ihn …weiterlesen
Zur Prüfungspflicht des Gerichts der Härtegründe des § 574 BGB im Räumungsrechtsstreit
Erhält der Mieter eine (Eigenbedarfs-)Kündigung, dann kann er dieser widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 574 Abs. 1 BGB verlangen, wenn bestimmte Härtegründe vorliegen. Dass diese Regelung nicht nur Makulatur ist, sondern die mit dem Räumungsrechtsstreit befassten Gerichte die vorgetragenen Gründe im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen und zu berücksichtigen haben, hat der …weiterlesen
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