Wird nichts anderes vereinbart, dann sind nach dem Gesetz Schönheitsreparaturen vom Vermieter durchzuführen. Um dies zu vermeiden haben Vermieter von jeher versucht diese Verpflichtung durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag auf den Mieter abzuwälzen. Während dies zunächst über viele Jahre von der Rechtsprechung weitgehend geduldet wurde, hat in den letzten Jahren eine Umkehr dahingehend stattgefunden, dass immer …weiterlesen
Mietminderung bei Lärmbelästigung vom Nachbargrundstück?
Wer heute noch ruhig zur Miete wohnt, der kann sich nicht darauf verlassen, dass dies auch in alle Ewigkeit so bleibt, denn die Umgebung kann sich ändern. Eine Großbaustelle in der Nachbarschaft oder die Eröffnung eines Hotelbetriebs kann die Wohnqualität erheblich mindern. Ob allerdings dann, wenn die Lärmbelästigung von einem Nachbargrundstück ausgeht, dem Mieter ein …weiterlesen
BGH: Keine angemessene Frist zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses
Gerät ein Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten in Verzug, so kann bekanntlich der Vermieter fristlos kündigen. Unterschiedlich ist bislang allerdings die Frage beantwortet worden, ob der Vermieter, der die Kündigung nicht innerhalb angemessener Frist ausspricht, sein Recht auf Kündigung verliert. Teilweise wurde hier auf die Regelung des § 314 Abs. 3 BGB sowie auf …weiterlesen
Zum Besichtigungsrecht des Vermieters bei Wohnraummiete
Hand aufs Herz. Wissen Sie als Vermieter wann und wie oft Sie die Wohnung Ihres Mieters besichtigen dürfen? Falls nein, dann ist die nachfolgende Entscheidung des Amtsgerichts München (Urteil vom 10.12.2015 – 461 C 19626/15) für Sie interessant. Dort hat nämlich das Gericht entschieden, dass der Vermieter lediglich alle 5 Jahre ein grundsätzliches Besichtigungsrecht seiner …weiterlesen
BGH verringert die Anforderungen an Nebenkostenabrechnungen
Es ist neben Schimmel und Schönheitsreparaturen einer der häufigsten Streitpunkte in einem Mietverhältnis: die jährlich wiederkehrende Abrechnung der Nebenkosten, welche entweder eine teilweise Rückzahlung von Vorauszahlungen oder eine Nachzahlungsforderung zur Folge haben kann. Bei Wohnkomplexen mit mehreren Gebäuden, jeweils mit vielen Wohn- und Gewerbeeinheiten, kann eine solche Abrechnung schon nahezu absurde Dimensionen annehmen. Bisher galt …weiterlesen
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