Am 01.06.2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch wurde u.a. das sog. „Bestellerprinzip“ bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum eingeführt. Frei nach dem Motto „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ haben Makler, die vom Vermieter zur Wohnungsvermittlung eingeschaltet worden sind, keinen Anspruch mehr auf Zahlung ihres Maklerhonorars durch den Mieter. Ein …weiterlesen
BGH: Kinderlärm berechtigt grundsätzlich nicht zur Minderung der Miete
Wer eine ruhige Wohnung mietet möchte, dass dies auch künftig so bleibt. Treten nachträglich Veränderungen der Wohnsituation auf, weil beispielsweise auf einem Nachbargrundstück ein Bolzplatz für Kinder errichtet wird, dann berechtigt dies grundsätzlich nicht zu einer Mietminderung. Dies hat der BGH nunmehr in einem Grundsatzurteil vom 29.04.2015 (VIII ZR 197/14) festgestellt. Etwas anderes kann nur …weiterlesen
Kritik zur Mietpreisbremse
Weit verbreitet ist unter Mietern der Eindruck, dass Mieten in immer höhere, nahezu unerschwingliche Höhen steigen. Ebenso weit verbreitet ist unter Vermietern der Eindruck, dass die gleichen Mieten im Vergleich zu den übrigen Lebenskosten immer langsamer steigen, Mieter unverhältnismäßig vom Staat geschützt werden und es bereits jetzt nahezu unmöglich ist, eine Mieterhöhung durchzusetzen. Es stellt …weiterlesen
AG München: Kein Auskunftsanspruch gegenüber Vermieter bei Anschuldigungen durch Mitmieter
Der Frömmste kann bekanntlich nicht in Frieden leben, wenn ihn sein Nachbar nicht lässt. Deshalb sind Streitigkeiten unter Nachbarn, gleichgültig ob Mieter, Miteigentümer oder Eigentümer in der Praxis recht häufig. In Mietshäusern werden solche Streitigkeiten oft auch „verdeckt“ geführt, nämlich dadurch, dass Beschwerden über einen Mitbewohner gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. So erging es …weiterlesen
BGH: Kündigung eines Mietverhältnisses auch bei unverschuldetem Zahlungsrückstand rechtens
Im Zivilrecht gilt der Grundsatz „Geld hat man zu haben“. Dies bedeutet, dass jeder Schuldner für seine Zahlungsfähigkeit selbst verantwortlich ist. Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 04.02.2015 (VIII ZR 175/14) bestätigt, dass dieser Grundsatz auch ausnahmslos dann gilt, wenn ein Mietverhältnis wegen Zahlungsrückstand des Mieters gekündigt wird, obwohl der Mieter alles in …weiterlesen
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