Die Bundesregierung will das Mietrecht ändern und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf am 23.05.2012 beschlossen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, betrifft dieser vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.weiterlesen
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