In Mietshäusern kommt es nicht selten vor, dass sich – sei es zu Recht oder zu Unrecht – ein Mieter über einen anderen Mieter beim Vermieter beschwert und der Vermieter dann aufgrund dieser Beschwerde gegen den Mieter vorgeht. Wer sich beschwert hat erfährt der so vom Vermieter gerügte regelmäßig nicht, weil der Name des Beschwerdeführers …weiterlesen
Das sagt der BGH zur Mietzahlungspflicht im Gewerbemietvertrag bei coronabedingten Geschäftsschließungen
Am 12.01.2022 hat nun der BGH (XII ZR 8/21) sich erstmalig mit der Frage befasst, inwieweit coronabedingte Geschäftsschließungen gewerbliche Mieter von der Verpflichtung zur Zahlung der Miete befreien. Während viele Betroffene auf klare Vorgaben der obersten deutschen Richter gehofft haben, die für solche Streitigkeiten Planungssicherheit geben und den Instanzgerichten die Entscheidung erleichtern, hat sich der …weiterlesen
Pflegebedarf kann Eigenbedarfskündigung rechtfertigen
Mietverhältnisse über Wohnraum können bekanntermaßen nur sehr eingeschränkt gekündigt werden. Eine Möglichkeit für den Eigentümer zu kündigen besteht immer dann, wenn Eigenbedarf geltend gemacht werden kann. Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 09.06.2021 (453 C 3432/21) entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung bereits dann gerechtfertigt ist, wenn eine hinreichend bestimmter, konkreter und ernsthafter Nutzungswunsch des …weiterlesen
OLG Frankfurt stärkt Rechtsposition der Vermieter bei coronabedingten Betriebsschließungen
Viele Vermieter von Gewerbeimmobilien haben derzeit das Problem, dass ihre Mieter, deren Geschäftsbetrieb von coronabedingten Betriebsschließungen oder Betriebsbeeinträchtigungen betroffen waren, nicht nur in dieser Zeit die Miete nicht oder nur teilweise bezahlt haben, sondern oft auch im Nachhinein nicht bereit sind aufgelaufene Mietrückstände auszugleichen. Die Argumentation der säumigen Mieter ist dabei stets ähnlich. Unmöglichkeit der …weiterlesen
Zur Nichtigkeit des Berliner Mietendeckel – Ein Kommentar
Nun ist es also amtlich. Mit Beschluss vom 25.03.2021 (2 BvF 1/20, 4/20 und 5/20) hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin) für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Auslöser dafür, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden konnte, war eine abstrakte Normenkontrolle, eine konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage) sowie eine Verfassungsbeschwerde, die die Verfassungsrichter …weiterlesen
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