Bekanntermaßen hat der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Corona Pandemie ja dahingehend in bestehende Gewerbemietverhältnisse eingegriffen, dass das Recht des Vermieters zur Kündigung bei Nichtzahlung der Miete ausgeschlossen wurde, wenn die Nichtzahlung sich als Folge einer coronabedingten Betriebsschließung darstellt. Das OLG Nürnberg hat nun mit Beschluss vom 04.09.2020 (13 U 3078/20) die Auffassung vertreten, dass …weiterlesen
Schlüsselübergabe nach fristloser Kündigung als Besitzaufgabe?
In Deutschland gilt kein Faustrecht. Dies bedeutet, dass ein Vermieter mit dem Ausspruch einer Kündigung zwar das Mietverhältnis beenden kann, er aber gleichwohl, um wieder in den Besitz der Mietsache zu gelangen, darauf angewiesen ist, dass der Mieter freiwillig die Mietsache herausgibt oder aber der Vermieter ein entsprechendes Räumungsurteil erstritten hat, dass er dann zwangsweise …weiterlesen
Corona Spezial: Auch bei coronabedingten Einnahmeausfällen bleibt die Verpflichtung zur pünktlichen Mietzahlung bestehen
In den Coronaschutzgesetzen hat der Gesetzgeber einige Regelungen getroffen, die nicht nur in bestehende Vertragsverhältnisse eingreifen, sondern teilweise Schuldnern auch eine Steilvorlage geliefert haben, um sich ihren vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen. Während einerseits Reiseveranstalter contra legem plötzlich der Meinung waren, bei einer wegen Corona stornierten Reise den Reisepreis nicht unverzüglich erstatten zu müssen, sondern dreist …weiterlesen
Corona Spezial: So reagieren Sie als Vermieter richtig, wenn Ihr Gewerbemieter ab April 2020 die Miete nicht bezahlt
Wenn Sie Vermieter von Gewerbeimmobilien sind, dann werden Sie vielleicht schon in den letzten Tagen Post von Ihren Mietern erhalten haben, in denen diese manchmal dreist, manchmal freundlich, aber auf jeden Fall recht bestimmt, mitteilen, dass aufgrund der staatlich angeordneten Betriebsschließungen augenblicklich keine Einnahmen mehr erzielt würden und deshalb ab April bis auf weiteres auch …weiterlesen
Zu den Auswirkungen des Coronavirus und der damit verbundenen Betriebsschließungen auf Gewerbemietverträge
Landauf und landab erhalten derzeit Vermieter von Gewerbeimmobilien Schreiben ihrer Mieter, die entweder gleich mitteilen, dass sie aufgrund einer staatlich angeordneten Betriebsschließung bis auf weiteres berechtigt seien die Mietzahlungen einstellen oder aber, in der milderen Form, höflich anfragen, ob aufgrund der Coronakrise vermieterseits Bereitschaft bestünde auf Mietzahlungen ganz oder teilweise zu verzichten, um die Krise …weiterlesen
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