Ist eine Wohnung vermietet und möchte, gleich aus welchen Gründen, der Vermieter den Mieter nicht mehr, dann wird oft die Karte der Eigenbedarfskündigung gespielt, weil damit regelmäßig, jedenfalls dann, wenn der Vermieter alles richtig macht, die Vertragsbeziehung zu dem unliebsamen Mieter ein Ende finden wird. Dass es allerdings nicht ganz so einfach ist, wie sich …weiterlesen
Anwaltskanzlei als Mieterin stoppt umfangreiche Umbaumaßnahmen in Geschäftsgebäude
Umfangreiche Umbaumaßnahmen in einem Mietshaus sind ein Graus eines jeden Mieters, weil durch Lärm und Schmutz der Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtigt wird. Dass Mieter dies nicht immer klaglos hinnehmen müssen verdeutlicht ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 12.03.2019 (2 U 3/19), das eine Frankfurter Anwaltskanzlei in eigener Sache erstritten hatte, weil der Erwerber die …weiterlesen
Keine Räumung nach Eigenbedarfskündigung bei psychisch kranker Mieterin, die mit Suizid droht
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Dies wird recht deutlich an zwei unterschiedlichen Urteilen des Amtsgerichts München zu sog. Eigenbedarfskündigungen von Wohnraummietverhältnissen. Während wir erst vor kurzem an dieser Stelle davon berichtet hatten, dass ein angehender Facharzt, der in Augsburg wohnte und arbeitete, aber angab, er wolle sich beruflich nach …weiterlesen
Eigenbedarfskündigung kann auch gegenüber sozial schlecht gestellter Mieterin gerechtfertigt sein
Eine Eigenbedarfskündigung zu formulieren und nötigenfalls auch den Anspruch auf Herausgabe mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ist nicht immer ganz einfach. Dies insbesondere dann, wenn ein sozial schwacher Mieter aus der Wohnung herausgeklagt werden soll. Dass dies aber durchaus möglich ist, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München vom 26.07.2018 (433 C 19586/17). Dort hat das Gericht der …weiterlesen
Gesetzgeber haftet wegen unwirksamer Mietpreisbremse nicht auf Schadenersatz
Nach einem Urteil des LG München I vom 06.12.2017 (14 S 10058/17) ist die sog. Mietpreisbremse in Bayern (Mieterschutzverordnung der Bayerischen Staatsregierung) nichtig und damit unwirksam. Folge daraus ist, dass Mieter grundsätzlich auch deutlich überhöhte Mieten von ihrem Vermieter nicht zurückverlangen können. Wer aber nun meint, der Freistaat Bayern habe sich damit den Mietern gegenüber …weiterlesen
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