Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. So ist es jedenfalls in § 3 der Landespressegesetze gesetzlich geregelt. Als Vierte Gewalt spielt sie eine zentrale Rolle in der Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung, indem sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreiten, Stellung nehmen, Kritik üben oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirken soll. …weiterlesen
Die Presse, der Lehrer und die Schulakte: Ein rechtlicher und ethischer Blick auf die sog. Flugblattaffäre des Hubert Aiwanger mit KI
Erinnern Sie sich noch an Ihre Schulzeit? Gerade dann, wenn diese schon länger zurückliegt, wird vom Gedächtnis manches verklärt aber auch verzerrt, was in Wahrheit ziemlich ätzend oder vielleicht auch gar nicht so schlecht war. Die von der SZ losgetretene sog. Flugblattaffäre rund um den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft unfreiwillig, die eigene Schulzeit, selbst …weiterlesen
Verletzt eine Bildberichterstattung von sog. Montagsspaziergängen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Teilnehmer?
Wer an einem der sog. Montagsspaziergänge teilnimmt, der kann schnell, ohne dass es bemerkt, in den Fokus eines Fotografen geraten und, ohne dass er dazu seine Einwilligung erteilt hat, sein Foto in einer Presseberichterstattung oder sonst wo im Internet wiederfinden. So erging es kürzlich einem Familienvater aus dem Oberland, der an einem Montagsspaziergang in der …weiterlesen
BGH legitimiert Veröffentlichung privater E-Mails
Unverschlüsselte E-Mails sind bekanntermaßen einsehbar wie Postkarten und können leicht von Dritten, die etwas technischen Aufwand betreiben, mitgelesen werden. Dies ist zwischenzeitlich hinlänglich bekannt. Was aber ist, wenn private E-Mails dadurch Dritten bekannt werden, dass ein Notebook, auf dem sie gespeichert sind, abhanden kommt, und dann deren prekärer Inhalt der Presse zugespielt wird, die sie auch …weiterlesen
BGH: Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung (vor Rechtshängigkeit) nicht vererbbar
Das Persönlichkeitsrecht ist ein höchstpersönliches Recht. Wird bei einer massiven Verletzung ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung gewährt, so dient dies in erster Linie der Genugtuung für den erlittenen Rechtseingriff. Vor diesem Hintergrund ist einerseits bereits zweifelhaft, ob ein solcher Anspruch überhaupt vererbbar ist andererseits geht es auch bei Schmerzensgeld, neben dem Ausgleich für erlittene …weiterlesen