Versicherungen wollen bekanntlich nur Ihr Bestes, nämlich dass Sie als Versicherungsnehmer Prämien bezahlen, aber keine Leistungen in Anspruch nehmen. Kommt es dann zum Schadensfall, dann wird mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten versucht möglichst eine Eintrittspflicht zu umgehen. Nicht immer und nicht bei allen Versicherungen, aber doch überraschend oft. Diese Erfahrung mussten auch diejenigen machen, …weiterlesen
Staat haftet nicht aus Amtspflichtverletzung wegen Untätigkeit im VW-Dieselskandal
Zwischenzeitlich ist ja hinlänglich bekannt, dass Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs gute Chancen haben Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen. Nachdem aber derartige Ansprüche zwischenzeitlich alle verjährt sind, haben einige Käufer, die hier ihre Chance verpasst haben, nunmehr versucht statt Volkswagen nach den Grundsätzen einer Amtspflichtverletzung im Sinne von § 839 BGB, Art. …weiterlesen
Corona Spezial: 26. Geburtstag ist kein Grund um groß zu feiern
Wer meint, er könnte trotz Corona ohne herausragenden Anlass feiern, der irrt, denn der Umstand, dass nach den einschlägigen Coronaschutzverordnungen unter engen Voraussetzungen Feiern zulässig sind, ist kein Freifahrtschein für ausgehungerte „Party People“, ewig jung Gebliebene und sonstiges feierwütiges Volk. Diese Erfahrung musste nun auch ein 26-jähriger aus Münster machen, der seinen Geburtstag mit rund …weiterlesen
Corona Spezial: Subventionsbetrug durch unberechtigte Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen
Subventionsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer weiß, mit welcher Unnachgiebigkeit der Staat als Gläubiger seine Forderungen – selbst bei Kleinbeträgen – eintreibt, der hat sich zunächst verwundert die Augen gerieben, mit welcher Freigebigkeit plötzlich aufgrund der aufgetretenen Corona-Pandemie Corona-Soforthilfen an den Mann oder die Frau gebracht hat. Ein PC mit Internetzugang, ein paar Mausklicks und, wenn …weiterlesen
Pauschale Verunglimpfung von Frauen kann als Volksverhetzung strafbar sein
Wer Frauen öffentlich als „Menschen zweiter Klasse“, „minderwertige Menschen“ und „den Tieren näherstehend“ bezeichnet, der macht sich der Volksverhetzung strafbar. Dies hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 09.06.2020 (III-1RVs 77/20) entschieden und einen vorausgehenden Freispruch durch das Landgericht Köln aufgehoben.weiterlesen
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