Gerade in der älteren Generation ist der Gedanke weit verbreitet, dass es die eigenen Kinder oder Enkelkinder besser haben sollen im Leben. Deshalb wird oft bereits bei Geburt oder Kleinkindalter ein Sparbuch angelegt, auf das die Großeltern zum Aufbau eines Kapitalstocks für die Enkel Geld einzahlen, das sie sich manchmal förmlich vom Munde absparen. Werden …weiterlesen
Beginn der Verjährungsfrist für deliktische Schadenersatzansprüche gegen VW wegen des Diesel-Abgasskandal erst 2016
Gute Nachricht für alle diejenigen Käufer von Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns die vom Dieselabgasskandal betroffen sind und die noch in 2019 Klage erhoben haben. Das OLG Oldenburg hat nämlich in seinen Urteilen vom 30.01.2020 (1 U 131/19 und 1 U137/19) entschieden, dass die Verjährungsfrist nicht bereits 2015, sondern erst 2016 zu laufen begonnen habe, so dass …weiterlesen
Dieselabgasskandal: Leasingnehmer können nur sehr eingeschränkt Schadenersatz verlangen
Wenn wir bislang an dieser Stelle über Urteile berichtet haben, in denen Geschädigte eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs erfolgreich gegen den Hersteller, die Volkswagen AG oder aber den Autohändler, der ihnen das Fahrzeug verkauft hatte, geklagt haben, dann hat es sich bei den Klägern allesamt um Käufer gehandelt. Heute wollen wir uns anhand eines Urteils …weiterlesen
Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn
Muss ein Nachbar das Grundstück eines anderen Nachbarn begehen oder befahren, um sein eigenes Grundstück zu erreichen, dann wird regelmäßig im Wege einer sog.n Grunddienstbarkeit im Grundbuch ein Wegerecht eingetragen. Ist dies nicht der Fall, dann kann sich außerhalb des Grundbuchs ein solches Wegerecht noch durch eine zwischen den Nachbarn abgeschlossene, schuldrechtliche Vereinbarung ergeben. Im …weiterlesen
Einsatz von Leiharbeitern bei der kommunalen Verkehrsüberwachung führt zu Unwirksamkeit von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden
Die Ahndung von Parkverstößen ist ein lukratives Geschäft. Deswegen werden „Tickets“ oder „Knöllchen“ in vielen Kommunen nicht nur von Polizeibeamten ausgestellt, sondern auch von der sog. kommunalen Verkehrsüberwachung, also städtischen Bediensteten, die befugt sind Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr zu ahnden. Setzt eine Kommune dabei allerdings keine eigenen Bediensteten ein, sondern Leiharbeiter eines privaten Dienstleisters, dann …weiterlesen
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