An dieser Stelle haben wir bereits des Öfteren im Rahmen des Dieselabgasskandal von zivilrechtlichen Urteilen berichtet, bei denen Käufer erfolgreich gegen die Händler als Verkäufer vorgegangen sind. Heute wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, welche Auswirkungen es hat, wenn ein Käufer das von den Herstellern angebotene Einspielen eines Software-Updates verweigert. Sie haben es bereits …weiterlesen
Das Wertpapierdepot im Erbfall – Wie Sie unvorhersehbare Risiken durch Aktien für den Erben vermeiden
Befindet sich in Ihrem Vermögen ein Wertpapierdepot mit Aktien, dann sollten Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses darauf besonderes Augenmerk legen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Ihre Erben ihr blaues Wunder erleben, weil sie mehr an Steuern zahlen müssen, als dies dem Wert des Erlöses bei einer Veräußerung entspricht. Dies deshalb, weil es für die …weiterlesen
Datenschutzgrundverordnung: Auch Visitenkarten können nun datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen
Nahezu jeder, der beruflich etwas auf sich hält, hat heute eine Visitenkarte, um so problemlos seine Kontaktdaten weitergeben zu können. Gleichgültig, ob es um Veranstaltungen zum Netzwerken geht oder aber Unternehmen Veranstaltungen zur Gewinnung von Neukunden abhalten. Der Erfolg solcher Veranstaltungen wird oft daran gemessen, wie viele Visitenkarten „eingesammelt“ worden sind. Das, was auf den …weiterlesen
Ärztebewertungsportal Jameda erleidet erneute Schlappe vor Gericht
Das in München ansässige Ärztebewertungsportal Jameda war zuletzt in die Schlagzeilen geraten, weil der BGH (Urteil vom 20.02.2018 – VI ZR 30/17) entschieden hatte, dass die Daten einer gegen die Speicherung klagenden Hautärztin gelöscht werden müssen. Nun hat Jameda erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten, denn das OLG Hamm hat mit Urteil vom 13.03.2018 (26 U 4/18) …weiterlesen
Zur Strafbarkeit einer Ärztin, die auf ihrer Internetseite darauf hinweist, dass in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden
Ärzte sind Unternehmer. Als solche nutzen viele auch das Internet, um neue Patienten zu gewinnen. Kaum ein Arzt, der deshalb nicht auch eine eigene Internetseite, auf der er sich, seine Praxis und die angebotenen Leistungen beschreibt, betreibt. Hier ist allerdings aus ärztlicher Sicht Vorsicht geboten, denn nicht jede Leistung, die der Arzt in seiner Praxis …weiterlesen
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