„Wenn es hinten kracht gibt es vorne Geld“, lautet eine Regel, die jeder Verkehrsrechtler kennt. Gemeint ist damit, dass der Anscheinsbeweis dafür spricht, dass bei einem Auffahrunfall der von hinten Auffahrende Schuld ist. Dieser Grundsatz gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch auf der Skipiste (Landgericht Köln, Urteil vom 15.08.2017 – 30 O 53/17).weiterlesen
Wer vor Gericht nicht aufsteht, der riskiert ein Ordnungsgeld
Wer schon einmal bei Gericht war, der weiß, dass dann, wenn der Richter oder die Richterin den Gerichtssaal betritt, die Anwesenden aufstehen. Gleiches Procedere erfolgt bei einer Urteilsverkündung oder wenn Zeugen vereidigt werden. Diese „Höflichkeit“ gegenüber dem Gericht verweigerte ein muslimischer Angeklagter, der wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kadi stand und gab zur Begründung an, …weiterlesen
Nimmt Käufer erfolgreich PayPal-Käuferschutz in Anspruch lebt der Zahlungsanspruch des Verkäufers wieder auf
Im Onlinehandel wird oft Vorkasse verlangt. Deshalb ist es für den Käufer meist angenehm und komfortabel, wenn der Kaufpreis über PayPal bezahlt werden kann. Dieser Online-Zahlungsdienst bietet nämlich an Bezahlvorgänge bei Internetgeschäften Käuferschutz dergestalt abzuwickeln, dass private und gewerblich tätige Personen Zahlungen über virtuelle Konten mittels E-Geld leisten können. Dabei stellt PayPal seinen Kunden unter …weiterlesen
Wie bitte? – Keine Zulassung zur Anwaltschaft wegen Beleidigung eines Ausbilders im Referendariat
Wer Rechtsanwalt werden will, der muss nicht nur Jura studiert haben, sondern im Anschluss an das Studium auch eine praktische Zeit im Rahmen eines Referendariats, früher als Beamter auf Widerruf und heute als Angestellter im öffentlichen Dienst, verbringen. Im Rahmen dieses Referendariats durchläuft der Jurist unterschiedliche Stationen, beispielsweise bei Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, bei einer Behörde oder …weiterlesen
BVerfG zeigt sich bei Urteil zur Übernahme von Wohnkosten bei Hartz IV-Empfängern lebensfremd
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.11.2017 (1 BvR 617/14) haben Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohnkosten. Vielmehr sei es mit dem gesetzlich garantierten Existenzminimum zu vereinbaren, dass Jobcenter die Erstattung auf einen Betrag begrenzen, der für vergleichbare Wohnungen im „unteren Preissegment“ üblich sei. Das, was auf den ersten Blick …weiterlesen
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