Wer aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht mehr die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzt, für den kann eine Betreuung eingerichtet werden. Die Einrichtung einer solchen Betreuung kann dabei von jedermann beim zuständigen Amtsgericht als Betreuungsgericht erfolgen. Eine automatische Vertretung durch Angehörige, beispielsweise Ehegatten oder Kinder sieht das Gesetz nicht vor. Wer vermeiden möchte, dass in derartigen Fällen …weiterlesen
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt nicht beim Abschleppen eines Kfz von einem Privatgrundstück
Wird ein auf öffentlichem Verkehrsgrund verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt, dann ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dies bedeutet, dass die Abschleppmaßnahme ultima ratio, also mildestes Mittel, sein muss. Wird dagegen ein Kfz verbotswidrig auf einem Privatgrundstück abgestellt und lässt es der Eigentümer abschleppen, dann muss er den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht beachten. Dies hat das Amtsgericht …weiterlesen
BGH: Bereits die Anbahnung des Mandats ist vor Telefonüberwachung geschützt
Zwischen Rechtsanwalt und Mandant besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, bei dem ein Eingriff durch den Staat nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Dieser besondere Schutz greift aber nicht erst mit dem Abschluss eines Anwaltsvertrags ein, sondern das berufsbezogene Vertrauensverhältnis umfasst auch das entsprechende Anbahnungsverhältnis. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 04.02.2016 (StB 23/14) entschieden und …weiterlesen
EU-Verordnung schreibt den Mitgliedstaaten kein gemeinsames System der sozialen Sicherheit vor
EU-Bürger genießen in der europäischen Gemeinschaft bekanntlich Freizügigkeit. Freigebigkeit der Mitgliedstaaten muss aber deshalb nicht herrschen. Dies hat der EuGH nunmehr mit Urteil vom 14.06.2016 (C-308/14) entschieden und einen Anspruch von arbeitslosen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht in Großbritannien abgelehnt.weiterlesen
BVerfG: Partnerschaft ist auch zwischen Anwälten, Ärzten und Apothekern zulässig
Während bislang auf Grundlage von § 59 a Abs. 1 S. 1 BRAO eine interprofessionelle Zusammenarbeit Rechtsanwälten nur mit Patentanwälten, Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüfern (und in manchen Bundesländern auch Notaren) gestattet war, während andere Berufsgruppen ausgeschlossen wurden, hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12.01.2016 (1 BvL 6/13) dieses Verbot gelockert und auch einen Zusammenschluss mit …weiterlesen
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