Möchten Sie Ihr Eigentum mit einer Videoüberwachungsanlage sichern oder aber als kostengünstige Alternative Kameraattrappen anbringen? Dann sollten Sie den nachfolgenden Beitrag lesen, um rechtliche Probleme mit den Nachbarn und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der Installation solcher Anlagen sin nämlich enge rechtliche Grenzen gesetzt. Dies deshalb, weil stets die Persönlichkeitsrechte Dritter, nämlich Ihrer Nachbarn, beachtet …weiterlesen
BGH: Bezahlung statt Freistellung
Bei der berechtigten Einschaltung eines Rechtsanwalts sind regelmäßig auch dessen Kosten vom Schuldner zu übernehmen, sei es, weil dieser sich in Zahlungsverzug befindet oder aber ein Erstattungsanspruch über die Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag oder (im Wettbewerbsrecht) aus § 12 Abs. 1 S. 2 UWG besteht. Wird ein solcher Anspruch gerichtlich verfolgt, dann war bisher …weiterlesen
BGH: Apple-Patent zur Smartphone-Entsperrung ist nichtig
Auch Großfirmen wie die Apple Inc. können vor Gericht scheitern, wie die höchstrichterliche Bestätigung der Nichtigkeit eines Patents hinsichtlich des besonderen Handy-Entsperrungsvorgangs durch Fingerwischbewegungen zeigt. Mit großem Interesse wurde rund um den Globus mitverfolgt, wie die deutschen Richter dem iPhone-Hersteller den Patentschutz verweigerten (BGH, Urteil vom 25.08.2015, Az.: X ZR 110/13). Überall in den internationalen …weiterlesen
BGH: Erschlichener Mahnbescheid hemmt die Verjährung nicht
Droht eine Forderung zu verjähren, dann wird meist versucht eine sog. verjährungsunterbrechende Maßnahme zu ergreifen, um die Forderung noch zu retten. Mit der Einleitung gerichtliche Schritte tritt eine solche Hemmung der Verjährung regelmäßig ein. Gerade dann, wenn die Zeit knapp ist wird oft statt der Klage das gerichtliche Mahnverfahren gewählt. Die Beantragung eines Mahnbescheides ist aber nicht …weiterlesen
AG München: Falschparker trifft kein Mitverschulden, wenn ein Fahrzeug von zornigen Passanten demoliert wird
Hand aufs Herz. Haben Sie sich auch schon einmal darüber geärgert, dass ein Falschparker den Gehweg versperrt? Wer sich allerdings nicht im Griff hat und seinem Ärger dadurch Luft verschafft, dass er gegen das geparkte Fahrzeug tritt, der haftet für den entstandenen Schaden dem Falschparker uneingeschränkt. Ein Mitverschulden des Falschparkers liegt nämlich bei einer vorsätzlichen Sachbeschädigung …weiterlesen
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