Gibt es gegen ein Urteil keine Rechtsmittel mehr, dann überlegt manche Prozesspartei, die sich durch das Urteil in ihren Grundrechten verletzt fühlt, insbesondere im Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 GG, als letzte Hoffnung eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils.weiterlesen
Was ist, wenn ich wegen sog. Straßenklebern zu spät zur Arbeit komme?
Augenblicklich vergeht kaum ein Tag, an dem sich in deutschen Großstädten sich selbst ernannte sog. Umweltaktivisten der letzten Generation oder andere Organisationen auf Straßen festkleben, um für Stau in Deutschlands Großstädten zu sorgen. Dass hierdurch nicht nur Leib und Leben gefährdet werden können, wenn Krankenwägen beispielsweise nicht rechtzeitig Unfallopfer erreichen, sondern oft auch Termine versäumt …weiterlesen
Abgasskandal 2.0 – EuGH gibt der Deutschen Umwelthilfe e.V. neuen Rückenwind im Kampf gegen Dieselfahrzeuge
In seinem Urteil vom 08.11.2022 (C-873/19) hat sich der EuGH erneut für die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e.V., mit Sitz in Radolfzell, stark gemacht und nach einer Vorlage des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein entschieden, dass diese berechtigt ist gegen die EG-Typen Genehmigung von Fahrzeugen zu klagen, die mit einer Abschaltautomatik zur Abgasreinigung ausgestattet sind.weiterlesen
Kein pauschaler Zuschlag auf den Bußgeldkatalog für SUV-Fahrer
Im Frühsommer hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 3. Juni 2022, 974 O4533, Js-Owi 18474/22) für Aufsehen gesorgt, weil das Gericht den betroffenen Fahrer, der einen Rotlichtverstoßes begangen hatte zu einer Geldbuße von 350 €, anstatt lediglich 200 €, wie sie Bußgeldkatalog vorgesehen ist, und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt hatte. Der …weiterlesen
Der Ukrainekrieg, die Demokratie und die Meinungsfreiheit am Beispiel der Kontroverse Dieter Bohlen und Saskia Esken
Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. So ist es in Art. 5 Abs. 1 GG geregelt. Die Freiheit eine Meinung zu haben und diese zu äußern ist also verfassungsrechtlich ebenso garantiert, wie die Freiheit keine …weiterlesen
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