Durch die Pleite der Firma Lehman Brothers Inc., New York und ihrer Tochtergesellschaften haben auch deutsche Kapitalanleger viel Geld verloren. Überraschend ist, dass die Geschädigten nicht in erster Linie geldgierige Zocker sind, die ihr Geld in die hochspekulativen Papiere dieser Investmentbank gesteckt hatten, sondern ahnungslose Kleinanleger, oft im Rentenalter, denen die riskanten Papiere von ihrer Hausbank …weiterlesen
Die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträge ist (auch dann) wettbewerbswidrig, wenn die Telefonnummer sich (nur) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen befindet (OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009 – 4 U 43/09)
Nach § 355 BGB ist der Verbraucher bei Fernabsatzverträgen klar und deutlich über seine Rechte, insbesondere über sein Widerrufsrecht zu belehren. Diese Belehrung darf auch nicht durch Zusätze unklar werden. Eine solche gesetzwidrige Irritierung kann auch durch die Hinzufügung einer Telefonnummer bewirkt werden, wenn dadurch für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird,weiterlesen
Praxistipp: Das bloße Bestreiten der Richtigkeit eines Privatgutachtens genügt, um das Gericht zu einer Beweisaufnahme zu zwingen
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten hat eine Partei zur Stützung ihrer Rechtsposition oft bereits vor oder während des Rechtsstreits ein Privatgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten ist für sich gesehen kein taugliches Beweismittel (gerichtliches Sachverständigengutachten), sondern reiner Parteivortrag.weiterlesen
Praxistipp: Das Gericht muss dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens grundsätzlich entsprechen.
Wird im Rahmen eines zivilrechtlichen Rechtsstreits zu einer streitigen Frage ein Sachverständigengutachten eingeholt, dann geht oftmals der Streit erst richtig los, weil die Partei, für die das Gutachten ungünstig ist, damit nicht zufrieden ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit das Gutachten zunächst mit ergänzenden Fragen anzugreifen und „aufzuweichen“. Streitig war, ob daneben ein Anspruch …weiterlesen
Befristeter Arbeitsvertrag: Alle Befristungsgründe müssen gerechtfertigt sein
Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist insgesamt unwirksam, wenn nur ein Teil der Befristung gerechtfertigt ist (LAG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 2008 – 17 Sa 671/08).weiterlesen