Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 des Grundgesetzes (GG) erhoben. Seine Einführung erfolgte durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) von 1991, um die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung zu bewältigen. Ursprünglich betrug der Zuschlag 7,5 % der Bemessungsgrundlage und wurde später auf 5,5 % reduziert. Mit dem Gesetz …weiterlesen
Zu den Auswirkungen der Stellplatzmiete auf den geldwerten Vorteil bei Dienstwagen
Ein Dienstwagen weckt Begehrlichkeiten, nicht nur bei den Kollegen, die dieses Privileg nicht haben, sondern auch beim Finanzamt, das sich den damit verbundenen geldwerten Vorteil, so kein Fahrtenbuch geführt wird, über die sog. 1 Prozent-Regelung teuer bezahlen lässt. Manchmal sogar so teuer, dass sich bei wirtschaftlicher Betrachtung der Dienstwagen für manche Arbeitnehmer nicht wirklich lohnt. …weiterlesen
Wie Sie mit einer Teiladoption Neffen, Nichten oder sonstigen Dritten größere Vermögenswerte steueroptimiert übertragen oder Pflichteilsansprüche Ihrer Kinder können
Wenn Sie vermögend und kinderlos sind, oder aber aus sonstigen Gründen darüber nachdenken, Neffen, Nichten oder sonstige Dritte mit größeren Zuwendungen schenkweise oder in ihrem Testament zu bedenken, dann freut dies besonders den Fiskus, weil dieser Personenkreis mit 20.000 € nur über einen sehr kleinen Freibetrag verfügt und darüberhinausgehende Zuwendungen nach Steuerklasse II oder III …weiterlesen
Umsatzsteuer jetzt auch auf Parkgebühren!
Das Autofahren wird schon wieder teurer. Nicht nur dass all diejenigen, die darauf angewiesen sind, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, besonders unter den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen, an denen der Fiskus prächtig über die gleichzeitig gestiegenen Steuern, insbesondere Umsatzsteuer mitverdient, leiden, kommt auch schon der nächste Schlag gegen die individuelle Mobilität: Parkgebühren auf öffentlichen …weiterlesen
Solidaritätszuschlag: BFH verweigert Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Der Laie staunt und der Fachmann wundert sich. So könnte man das Urteil des BFH vom 17.01.2023 (IX R 15/20) umschreiben, in dem Deutschlands oberste Finanzrichter in einer lang erwarteten Entscheidung sich auf den Standpunkt gestellt haben, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags, volkstümlich auch Soli genannt, auch in den Jahren 2020 und 2021, also zu …weiterlesen
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