Wie heißt es so schön, wo kein Kläger da kein Richter oder aber ohne Schuss kein Jus. Während der erste Spruch bedeutet, dass derjenige, der nicht vor Gericht kämpft auch nicht Recht bekommen kann, bedeutet die zweite Redensart, dass es im Zivilprozess grundsätzlich keine Rechtsprechung gibt, wenn nicht zuvor die Gerichtskosten (3 Gerichtsgebühren) eingezahlt werden. …weiterlesen
Vermietungsabsicht muss für Verlustabzug bei langjähriger Sanierung nachgewiesen werden
Bei langjähriger Sanierung leerstehender Wohnungen sind wichtige Grundsätze zu beachten, wenn die Ausgaben zu steuerlichen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung führen sollen: 1. Nach vorheriger Selbstnutzung können die Ausgaben für die Sanierung einer leerstehenden Wohnung als Vorabwerbungskosten anerkannt werden, wenn sich der Eigentümer endgültig zur Vermietung entschlossen hat. War die leerstehende Wohnung vorher vermietet, ist …weiterlesen
BFH: Verlust aus dem Verfall von Optionen ist steuerlich berücksichtigungsfähig
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies hat der BFH mit drei Urteilen vom 12.01.2016 (IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) – entgegen der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) – entschieden. In den Streitfällen hatten Privatanleger jeweils Aktien- und Indexoptionen erworben. Der Kurs der Wertpapiere …weiterlesen
BFH: Betriebsausgabenabzug bei der Veranstaltung von Golfturnieren nur eingeschränkt möglich
Die deutsche Amateurgolfszene leidet seit Jahren darunter, dass in vielen Golfclubs gute Turniere rar sind. Ein Grund hierfür liegt darin, dass viele Firmen, die früher große Golfturniere veranstaltet haben, sich aufgrund der nicht oder nur eingeschränkt möglichen Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen als Betriebsausgaben aus dem Amateurgolfsport verabschiedet haben. Während vormals Banken für gehobene Privatkundenklientel ganze Turnierserien …weiterlesen
BFH erleichtert gewinnneutrale Realteilung bei Personengesellschaften
Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der BFH mit Urteil vom 17.09.2015 (III R 49/13) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und damit die bisherige, restriktive Entscheidungspraxis gelockert.weiterlesen
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