Erwartungsgemäß hat der Bundestag zwischenzeitlich das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Hierdurch wird durch die Hintertür zum Jahreswechsel die Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen in vielen Fällen zu einer erheblich höheren Steuerbelastung bei der Weitergabe auf die nächste Generation erfolgen.weiterlesen
Keine Schenkungsteuer auf Abfindungszahlung bei Scheidung
Wird in einem notariellen Ehevertrag geregelt, dass im Falle des Scheiterns der Ehe die Ehefrau u.a. eine sog. Bedarfsabfindung von ihrem Exmann erhalten soll, so handelt es sich dabei nach einem Urteil des BFH vom 01.09.2021 (II R 40/19) um keine Schenkungen, sodass die Zuwendung schenkungssteuerfrei erfolgt.weiterlesen
Mindern Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Herausgabeansprüchen nach § 2287 BGB nachträglich die bereits gezahlte Schenkungssteuer?
War der Erblasser oder die Erblasserin durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament gebunden und hat er/sie lebzeitig über Vermögen verfügt, dann sehen sich die Beschenkten nach Eintritt des Erbfalls oft mit Herausgabeansprüchen der Erben nach § 2287 BGB konfrontiert. Nach dieser Vorschrift, die auf Erbverträge direkt und auf gemeinschaftliche Testamente analog Anwendung findet, kann der Erbe …weiterlesen
Freibetrag für Urenkel liegt grds. bei 100.000 €
Wer seinen Nachlass lebzeitig durch Schenkung oder von Todes wegen durch Testament verteilen möchte, der sollte stets, jedenfalls dann, wenn er unliebsame Überraschungen für die Bedachten vermeiden möchte, die Schenkungsteuer- bzw. Erbschaftsteuerfreibeträge im Blick behalten. Dass aufgrund derzeitiger Rechtslage die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft für Ehegatten bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 € und für …weiterlesen
Hohes Geschäftsführergehalt steht einer Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegen
Wer meint, dass Gesellschaften, die den Status einer Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen, keine hohen Geschäftsführer Gehälter zahlen dürften, der wird durch eine aktuelle Entscheidung des BFH vom 12.03.2020 (V R 5/17) eines Besseren belehrt. Dort haben die Münchner Richter klargestellt, dass als Ausgangspunkt für einen durchzuführenden im Vergleich die Gehaltsstruktur für Wirtschaftsunternehmen herangezogen …weiterlesen