Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reicht vielmehr aus, wenn sie hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) wiedergibt (hier: „schriftlich“). Dies hat der BFH mit Urteil vom 20.11.2013 …weiterlesen
BFH: Sog. 1%-Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Der Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer ein Statussymbol. Wirtschaftlich lohnen tut er sich allerdings nur dann, wenn er auch tatsächlich stark genutzt wird. Wird ein betriebliches Kfz auch zu privaten Zwecken genutzt, ist nämlich für jeden Kalendermonat der privaten Nutzung ein Betrag in Höhe von 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zuzüglich …weiterlesen
Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke sind steuerpflichtig, aber ermäßigt zu besteuern
Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, sind steuerpflichtig, wenn sie ab dem 01.01.2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Seitdem werden die einmaligen Leistungen, ebenso wie die laufenden Renten der berufsständischen Versorgungswerke, mit dem sog. Besteuerungsanteil, der im Jahr 2005 50 % betrug und der jährlich ansteigt, der …weiterlesen
BFH: Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren
Zufallserkenntnisse, die bei einer gegen einen anderen Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung gewonnen worden sind, dürfen in einem Besteuerungsverfahren gegen den Betroffenen (hier: Inanspruchnahme als Haftender wegen Begehung oder Beteiligung an einer Straftat) nicht verwendet werden (Verwertungsverbot), wenn die dem Betroffenen im Haftungsbescheid zur Last gelegte Straftat strafprozessrechtlich die Anordnung einer Telefonüberwachung nicht gerechtfertigt hätte. Dies hat …weiterlesen
Abzug von Schuldzinsen nach Verkauf einer Mietimmobilie
Derzeit ist unklar, ob nach dem Verkauf einer privaten vermieteten Immobilie verbleibende Schuldzinsen auch dann weiterhin bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können, wenn die 10-jährige „Spekulationsfrist“ (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgelaufen ist. Zu dieser Frage ist aktuell ein Verfahren vor dem BFH anhängig (Az.: IX R 45/13). …weiterlesen
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